Verwaltungsgericht:In Augsburg darf nun doch geböllert werden

Die Stadt hatte kürzlich Böller und Raketen an Silvester komplett verboten, auch auf privaten Grundstücken. Das Augsburger Verwaltungsgericht erklärte dies nun für nicht zulässig.

Ein über die bayernweiten Regelungen hinausgehendes Feuerwerksverbot in Augsburg ist nach Ansicht des örtlichen Verwaltungsgerichts nicht zulässig. Es gab am Dienstag einem Eilantrag dagegen statt. Augsburg hatte kürzlich Böller und Raketen an Silvester komplett verboten, auch auf privaten Grundstücken. Die Regel ist strenger als die landesweite, die ein Verkaufsverbot vorsieht und nur bestimmte Zonen reglementiert.

Die Stadt hatte vor allem mit Unfällen und drohenden Notversorgungslücken angesichts der Pandemie argumentiert. Der Antragssteller verwies auf bereits im Sommer erworbenes Feuerwerk, das er auf seinem Grundstück zünden wolle. Laut Gericht kann die Stadt ihr Verbot nicht wie geschehen auf das Infektionsschutzgesetz stützen. Die Regel sei daher außer Kraft; Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof ist möglich.

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