Klima-Protest in München:Autobahn muss gesperrt werden: 40 Menschen demonstrieren auf der A9

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Abseil- und Raddemo auf und über der A9 in einem Eilverfahren zugelassen. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Für 45 Minuten dürfen die Aktivisten unweit der Anschlussstelle München-Schwabing ein Zeichen für die Verkehrswende setzen. Zwei Personen seilen sich von einer Fußgängerbrücke ab, die A9 muss in beiden Fahrtrichtungen gesperrt werden.

Gut 40 Menschen haben mit Fahrrädern und Plakaten auf der Autobahn 9 in München für eine Verkehrswende demonstriert. Für die 45-minütige Aktion am Sonntagmittag musste die Autobahn an der Anschlussstelle München-Schwabing in beiden Fahrtrichtungen gesperrt werden, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Klimaaktivisten protestierten außerdem gegen die strafrechtliche Verfolgung jener Personen, die sich 2021 während der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in München von einer Brücke an der A9 bei Freising abgeseilt hatten.

Die Demonstration am Sonntag sei friedlich verlaufen, sagte der Polizeisprecher. Die Teilnehmer hätten sich an sämtliche Auflagen gehalten und seien nach der vorgesehenen Dreiviertelstunde freiwillig wieder abgezogen. Niemand habe sich auf der Fahrbahn festgeklebt. Zwei Klimaaktivisten hatten sich wie angekündigt von einer Fußgängerbrücke abgeseilt.

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Möglich machte die Aktion eine Eil-Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) von Freitagabend. Die Stadt München hatte zuvor den Antrag für die Demonstration abgelehnt und ein Versammlungsverbot erteilt. Dagegen legte der Antragssteller Klage ein, zunächst beim Verwaltungsgericht München, dann beim BayVGH. Dieser erachtete das Versammlungsverbot einem Sprecher zufolge für voraussichtlich rechtswidrig und ließ die Demonstration zu - allerdings für 45 statt für die beantragten 90 Minuten.

Die vom Grundrecht geschützte Versammlungsfreiheit sei für die freiheitlich-demokratische Grundordnung von überragender Bedeutung und dürfe nur bei einer nicht anders abwehrbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingeschränkt werden, hieß es vom BayVGH zur Begründung. In diesem Fall aber rechtfertige die Gefahrenprognose der Stadt München das Versammlungsverbot nicht.

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