Protest gegen Klimapolitik:München erlässt Sekundenklebertransportverbot

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Eine Hand, die klebt, kann immerhin keinen Klebstoff transportieren. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Die Stadt untersagt Klimaaktivisten nicht nur das Festkleben, sondern bereits das Mitführen von Klebstoff. Verstöße werden mit 1000 Euro geahndet - es sei denn, es wurde eine Genehmigung eingeholt.

Von Bernd Kastner

Die Stadt München hat gegen sieben Klimaaktivisten ein Sekundenklebertransportverbot erlassen. Ein Verstoß dagegen kostet 1000 Euro. Klingt schräg? Ist amtlich angeordnet und einfach zu erklären: Alle Beteiligten an diesem Vorgang - Aktivisten, Kreisverwaltungsreferat (KVR) und Polizei - verfolgen ein großes Ziel, den Schutz des Klimas. Dabei denkt die erste Gruppe an Meeresspiegel und Hitzewellen, die beiden anderen Akteure ans Straßenklima. So kollidieren die Schutzinteressen, wenn sich jemand auf die Straße klebt und Stau produziert.

Im grün-geführten KVR hat man auf Basis des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes Anordnungen gegen Aktivisten erlassen. Ihnen ist es verboten, Sekundenkleber und vergleichbare Stoffe mitzuführen, zu transportieren und zu benutzen. Genaueres wird in den Bescheiden aus dem Hause von Hanna Sammüller-Gradl geregelt. Einer ging an Wolfgang Metzeler-Kick, Ingenieur für technischen Umweltschutz aus Regensburg, er umfasst 13 Seiten und endet mit der Unterschrift eines Verwaltungsamtsrats.

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Im KVR betont man, dass die Anordnung nur befristet gelte, dass die 1000 Euro keine Strafe seien, sondern bloß ein Zwangsgeld. Mit der Präventivmaßnahme wolle man Straftaten durch Klimakleber verhindern und auch Gefahren für Unbeteiligte, "insbesondere durch Störung des Straßenverkehrs". Im KVR findet man das Sekundenklebertransportverbot so sinnvoll, weil es sich zielgenau gegen die einschlägig bekannten Aktivisten richte, nicht deren Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränke und so einen Ausgleich schaffe zwischen Aktivisten und Stadtgesellschaft.

Und die Praxis? Zuständig ist die Polizei, von der die Vorschläge stammen, wen das KVR mit der Anordnung bedenken sollte. Bekommt jeder Streifenpolizist eine Namensliste mit Fotos, um bei zufälliger Begegnung einen potenziellen Sekundenklebertransportverbotsverstoßenden auf Stoff zu durchsuchen? Nein, sagt ein Sprecher, man wende das Verbot nur bei Aktionen an. Bisher genau zwei Mal.

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Zum Beispiel bei Wolfgang Metzeler-Kick, 48. Er hat öffentlich angekündigt, gegen das Verbot zu verstoßen, und würde lieber über den aktuellen Klimabericht sprechen, weil der das Desaster auf den Punkt bringe. Aber okay, dann halt kurz zum Sekundenkleber, jetzt, da er gerade bei Radio Lora sitzt und eine Tube in der Hand habe, sagt er. Die habe er hintransportiert, die werde er auch wegtransportieren, also ein Verstoß gegen den Bescheid, den ihm das KVR am 27. Februar zugestellt habe, per Fax an seinen Rechtsanwalt, gültig für drei Monate. Darin sind als Begründung zehn Straßenblockaden aufgeführt, an denen sich der Aktivist beteiligt habe.

Gegen eine Bescheid-Gebühr von 150 Euro bekam Metzeler-Kick auch mögliche Anordnungsausnahmen mitgeteilt. Mindestens sechs Stunden vor dem gewünschten Klebertransport müsse dieser der Polizei "angezeigt" werden. Gibt es dafür ein Formblatt? Nein, es gebe "keinen formalisierten Workflow", erklärt der Sprecher: einfach auf eine Inspektion gehen. Möglich ist die Ausnahme allein aus beruflichen Gründen. Sind Klimakleber nicht Berufsaktivisten? "Gute Frage", sagt der Polizeisprecher.

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