Mietmarkt:In München soll Strafe für illegales Vermieten verzehnfacht werden

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Mindestens 4000 Wohnungen sollen in München regelmäßig für touristische Zwecke vermietet werden. (Foto: Florian Peljak)
  • Die SPD-Landtagsfraktion und die Staatsregierung wollen härter gegen Zweckentfremdungen von Wohnungen vorgehen.
  • Nach einem Entwurf sollen Bußgelder verzehnfacht werden, auf bis zu 500 000 Euro Strafe.
  • Internetportale wie Airbnb müssen den Behörden künftig mitteilen, wer welche Wohnungen wann vermietet hat.

Von Lisa Schnell, München

Wer in München einmal darauf achtet, findet sie bestimmt: die Wohnung gegenüber, wo immer andere Menschen auf dem Balkon sitzen, wo einmal Englisch gesprochen wird, dann Spanisch, Französisch, nur selten Deutsch. Wo viel gefeiert wird und wo die Bewohner immer einen Reiseführer mit sich herumtragen. Es sind Wohnungen, die auf Internetplattformen wie Airbnb zur Vermietung angeboten werden, manche auch speziell an Medizintouristen. Für München-Reisende sind sie eine Alternative zu Hotels, für die Anbieter ein lukratives Geschäft. Für eine Stadt wie München aber mit ihrem akuten Wohnungsmangel ein großes Problem.

Mindestens 4000 Wohnungen sollen in München regelmäßig für touristische Zwecke vermietet werden, sagt Andreas Lotte (SPD). Andere Schätzungen, die auch nur gelegentlich vermietete Wohnungen zählen, gingen sogar von 16 000 aus. Jetzt aber kommt Bewegung in den Kampf gegen die zweckentfremdeten Wohnungen. Am Mittwoch stellte die SPD-Landtagsfraktion ihren Entwurf eines Zweckentfremdungsgesetztes vor. Auch die Staatsregierung hat bereits einen erarbeitet, er soll im Februar an den Landtag gehen. Beide unterscheiden sich nur in Nuancen.

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CSU und SPD wollen das derzeitige Gesetz, das Ende Juni ausläuft, entfristen. Bei Zweckentfremdungen solle ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro verhängt werden, bisher lag die Obergrenze bei 50 000. Das jetzige Gesetz sei nur "ein stumpfes Schwert", sagt Lotte. Im Jahr 2015 etwa habe in München nur eine zweistellige Zahl von Fällen geahndet werden können. Im Schnitt wurde ein Bußgeld von 5000 Euro fällig. CSU und SPD wollen es den Behörden künftig leichter machen. Lotte erhofft sich, dass mit einem schärferen Gesetz etwa 10 000 Wohnungen wieder auf den regulären Münchner Mietmarkt kommen.

Wann gilt eine Wohnung als zweckentfremdet?

Bis jetzt gilt eine Wohnung als zweckentfremdet, wenn sie "nicht nur vorübergehend" gewerblich etwa an Touristen vermietet wird. Maximal sechs Wochen im Jahr soll eine Wohnung zukünftig nach Ansicht der SPD vermietet werden können; der Entwurf der Staatsregierung sieht acht Wochen vor. Man wolle dem Wunsch etwa von Studenten nachkommen, die in den Semesterferien nach Hause fahren und in dieser Zeit ihre Wohnung vermieten wollen, heißt es aus dem Innenministerium.

Einig sind sich SPD und CSU darin, dass Internetportale wie Airbnb den Behörden künftig mitteilen müssen, wer welche Wohnungen wann vermietet hat. "Der Nachweis ist damit viel leichter", sagt Lotte. Derzeit könnten die Behörden nur tätig werden, wenn die Zweckentfremdung schon stattgefunden habe. Dazu müsste etwa ein Nachbar den Vorfall beobachten und der Tourist noch in der Wohnung auf frischer Tat beim Urlauben erwischt werden.

Neben einer Bestrafung müsse ein neues Gesetz auch sicherstellen, dass der Wohnraum wieder der Bevölkerung zugeführt werde, fordert Lotte. Als schärfstes Mittel will die SPD den Kommunen das Recht einräumen, einen Treuhänder einzusetzen. Weigert sich ein Eigentümer, die Vermietung an Touristen zu beenden, könnte die Kommune ihm vorübergehend die Wohnung entziehen und einem Treuhänder übergeben. Dieser solle sie dann wieder regulär vermieten, so Lotte.

Und bei der zeitlich befristeten Vermietung möblierter Wohnungen will die SPD ins Gesetz schreiben, dass der Preis dafür maximal 15 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Im Entwurf der Staatsregierung finden sich diese Vorschläge nicht. Regelungen für überhöhte Mieten würden vom Bund erlassen, heißt es aus dem Innenministerium. Und für das Recht, einen Treuhänder einzuschalten, habe die Stadt München keinen Bedarf mitgeteilt. "Da kann man drüber reden", sagt Eberhard Rotter (CSU). Es gebe keine großen Differenzen zwischen SPD und CSU. Dem Gesetzentwurf der SPD werde die CSU trotzdem nicht zustimmen.

© SZ vom 26.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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