Protest in der Alten Pinakothek:Klimakleber kommen mit Geldstrafe davon

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Die angeklagten Klimaaktivisten zum Prozessauftakt Anfang Mai auf der Anklagebank. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt. (Foto: Lennart Preiss/dpa)

Die Staatsanwaltschaft wollte Haft, die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Nun hat das Amtsgericht Aktivsten der "Letzten Generation" verurteilt, die sich an ein Rubens-Gemälde geklebt hatten. In einem Punkt gab die Richterin den Aktivisten ausdrücklich recht.

Nach einer Klebe-Aktion in der Alten Pinakothek hat das Amtsgericht München drei Aktivisten der Letzten Generation zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht lastete den Männern am Montag gemeinschädliche Sachbeschädigung an.

Ein 25 Jahre und ein 60 Jahre alter Mann hatten sich im August 2022 an einem vergoldeten Rahmen des Gemäldes "Der Bethlehemitische Kindermord" von Peter Paul Rubens (1577-1640) festgeklebt, ein 24-Jähriger hatte die Aktion der Letzten Generation gefilmt. Als Motivation nannten sie die Untätigkeit der Politik angesichts der Entwicklung des globalen Klimas. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Haft gefordert - ohne Bewährung. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert und dies unter anderem mit einem Notstand in der Klimakrise begründet.

Die Richterin bejahte eine Notstandslage. Die Klimakrise stelle eine gegenwärtige Gefahr dar. "Es ist keine Sachbeschädigung aus Vandalismus, sondern weil man auf den Klimawandel aufmerksam machen wollte", sagte sie. Es gebe aber nicht mal ansatzweise einen Zusammenhang zwischen dem Klimaschutz und der Beschädigung des Rahmens. Mit der Aktion hätten die drei jegliche Grenze überschritten, so die Richterin.

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Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zwei der Angeklagten kündigten bereits an, vermutlich Rechtsmittel einlegen zu wollen. Einer von ihnen hatte nach dem Urteilsspruch empört den Gerichtssaal verlassen, ohne die Begründung zu hören.

Die Verteidigung hatte unter anderem darauf verwiesen, dass die Schäden an dem hauchdünn vergoldeten Rahmen nach der Restaurierung nicht mehr sichtbar sind. Zudem sei der Rahmen aufgewertet worden. Es handele sich nun um ein Unikat der Aktionskunst, um einen historischen Marker, der vom Kampf für den Klimaschutz zeuge. Die Staatsanwältin fand in ihrem Plädoyer dagegen scharfe Worte. Nicht die Justiz kriminalisiere die Proteste, sondern die Aktivisten selbst. Zudem sei es fernliegend, Bewegungen wie der "Letzten Generation" eine historische Bedeutung beizumessen. Es erschließe sich nicht, wie sich eine Sachbeschädigung positiv auf die Klimapolitik auswirken könne.

Die Angeklagten hatten zuvor im letzten Wort auf die Dringlichkeit ihres Anliegens hingewiesen. Der 24-Jährige, der gefilmt hatte, sah die Pressefreiheit beschnitten. Der 25-Jährige erklärte, die Menschen sollten dankbar sein, dass andere den Mut aufbrächten, gegen die mächtige fossile Industrie zu kämpfen. "Es sind ja keine bösen Absichten dahinter, wir tun es ja für alle", sagte er. Der junge Mann aus Regensburg verwies zudem auf ein Urteil in Berlin, bei dem eine Klimaaktivistin wegen einer ähnlichen Aktion in der Berliner Gemäldegalerie zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war - ohne Bewährung.

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