Zivilprozess:Spinnwebe für Spinnwebe

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Das Kinderhaus an der Straßäckerallee war eines der Objekte, in dem die Firma nach Meinung der Gemeinde nicht sauber geputzt hat. (Foto: Robert Haas)

Die Gemeinde Unterföhring streitet sich vor Gericht mit einer Reinigungsfirma über unerledigte Aufträge und unbezahlte Rechnungen. Am Ende einer langwierigen Beweisaufnahme steht ein salomonischer Vergleich.

Von Carla Augustin, Unterföhring

Vor der Zivilkammer des Münchner Landgerichts I sitzen am Mittwochmorgen drei Vertreter der Gemeinde Unterföhring. Die Leiterin der Liegenschaften, der Leiter des Technischen Tiefbauamts und der Betriebsleiter der Kläranlage repräsentieren die Beklagtenseite. Die Klägerin ist eine Gebäudereinigungsfirma aus Garching. Es geht um einen Streitwert von knapp über 21 500 Euro.

Der Richter regt gleich zu Anfang eine gütliche Einigung zwischen den Parteien an. Damit spare man sich eine aufwendige Beweisaufnahme. Man müsse dann nicht "jede einzelne Spinnwebe" bewerten und das Verfahren müsse nicht "ausfransen".

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Die Reinigungsfirma wirft der Gemeinde vor, Rechnungen nicht oder nur teilweise beglichen zu haben. Die Gemeindeverwaltung jedoch behauptet, dass der Betrieb, der bereits seit mehreren Jahren in verschiedenen Gebäuden der Gemeinde beschäftigt ist, nur unzureichend geputzt habe. Auch von Beschädigungen ist die Rede. So soll am Boden des Kinderhauses in der Straßäckerallee ein Schaden von 5000 Euro entstanden sein.

Daran sei die Reinigungsfirma schuld, habe ein Gutachten ergeben, erklärt die Anwältin der Gemeinde Unterföhring vor Gericht. Die Geschäftsführerin der Firma weist die Vorwürfe zurück. Zudem beklagt sie, weder in die Entstehung des Gutachtens einbezogen noch darüber informiert worden zu sein, dass ein solches erstellt wurde.

Auch die Kommunikation seitens der Gemeinde bemängelt die Geschäftsführerin. Man wisse, dass sie ständig erreichbar sei, habe sich aber nicht bei ihr gemeldet, wenn Mängel aufgefallen seien. So habe man seiner Mandantin nicht das Recht zur Nachbesserung gegeben, obwohl die Möglichkeit bestanden hätte, erklärt ihr Anwalt.

"Die Gemeinde Unterföhring hat bestimmt kein Interesse, Gehalt nicht zu zahlen", sagt ihre Anwältin.

Die Gegenseite stellt jedoch infrage, wie das denn gehen solle, wenn am späten Nachmittag oder morgens geputzt werde, kurz bevor etwa Schülerinnen und Schüler kommen. Es gehe immerhin um tägliche Leistungen. "Die Gemeinde Unterföhring hat bestimmt kein Interesse, Gehalt nicht zu zahlen", sagt ihre Anwältin.

Zudem soll die Firma Absprachen nicht eingehalten haben. So sei beispielsweise einmal einen Tag vor dem vereinbarten Termin geputzt worden, erläutert die Anwältin der Gemeinde. Da am Tag danach Handwerker gekommen seien, habe man davon nichts mehr gehabt. Auch habe es teilweise gar keine Reinigung gegeben. Einmal seien 46 Stunden abgerechnet worden, für einen Tag, an dem die Firma gar nicht beauftragt worden sei.

Der Anwalt der Klägerin hingegen berichtet von nicht oder nur teils bezahlten Rechnungen. Letztere seien aber auch erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde beglichen worden. Was die angeblich nicht erbrachten Leistungen angeht, sagt der Anwalt: "Es ist alles gemacht worden."

Der Richter schlägt schließlich vor, doch einfach "Hälfte-Hälfte" zu machen. Das sei vielleicht etwas unkreativ, in dem Fall aber sinnvoll. Mit dem Vorschlag geben sich beide Parteien schließlich zufrieden. Circa 11 000 Euro muss die Gemeinde nun nachzahlen. Damit sollen aber alle Forderungen und Streitigkeiten vom Tisch sein. "Damit es keinen Konflikt mehr gibt und die Sache erledigt ist", sagt die Anwältin der Gemeinde. Mittlerweile ist die Zusammenarbeit mit der Firma beendet. Die letzten Verträge laufen diesen Monat aus.

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