Der Planegger Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, gegen den Auskiesungsbescheid des Landratsamts München für das sogenannte Douglasienwäldchen zwischen Planegg und Krailling auf dem Glück-Gelände Einspruch einzulegen. Hinweise mehrerer Gemeinderäte auf einen entsprechenden Bescheid der Behörde wurden von Rathaus-Geschäftsführer Stefan Schaudig bestätigt.
Da es vor Ablauf der Einspruchsfrist keine Gemeinderatssitzung mehr gibt, wurden die Gemeinderäte vom Rathaus angeschrieben und nach ihrer Meinung befragt. Eine Mehrheit sprach sich dabei für ein Widerspruchsverfahren aus. Man folgte damit einem Antrag der Gruppe Pro Planegg und Martinsried (PP&M) und der Grünen Gruppe 21.
Das Landratsamt München hat unlängst eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München gegen die Abholzung des Wäldchens und Auskiesung insofern gekippt, als es Argumente für seinen vom Gericht aufgehobenen Genehmigungsbescheid nachlieferte. Ob diese allerdings ausreichen, um die vor Jahren genehmigte Abholzung des Wäldchens - seinerzeit auch mit Einverständnis der Gemeinde Planegg - aufrechtzuerhalten, ist fraglich. Eine endgültige Gerichtsentscheidung fällt erst im Hauptverfahren, für das noch kein Termin angesetzt ist.
Unklar ist bisher auch, ob die Gemeinde überhaupt Rechtsmittel einlegen kann. Dies werde gerade von Juristen geprüft, erklärte Planeggs Geschäftsleiter Schaudig auf Anfrage.