Gericht:Hammer-Angreifer muss nicht ins Gefängnis

Der 53-jährige Gräfelfinger, der einen Nachbarn attackierte, kann mit einer ambulanten Therapie seine Unterbringung in der Psychiatrie verhindern.

Der Gräfelfinger, der einen Nachbarn mit zwei Hämmern angegriffen hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht München verurteilte den 53-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten sowie einer Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt, beide Strafen werden allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte muss stattdessen eine ambulante psychiatrische Therapie und eine verhaltenstherapeutische Behandlung eingehen. Sollte er gegen die Auflagen verstoßen, also etwa die Therapie nicht antreten oder abbrechen oder erneut straffällig werden, droht ihm die unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Gleich zu Prozessbeginn vor zwei Wochen hatte der Angeklagte erklärt, im Januar einen festen Therapieplatz zu haben.

Der 53-jährige Gräfelfinger hatte im Juli 2022 seinen Nachbarn nachts in dessen Wohnung attackiert, weil er sich durch Gespräche auf dem Balkon gestört fühlte. Er brach die Wohnungstür auf und stürzte sich mit zwei Hämmern auf den Nachbarn. Dieser konnte den Angriff abwehren und auf den Angreifer beruhigend einreden, bis dieser von ihm abließ. Der 53-Jährige leidet nach Schilderungen seines Anwalts unter Depressionen und Schlafstörungen wegen eines Psychopharmakons.

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