Gemeindezeitungen:Zurück zum Amtsblatt

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Die Kirchheimer Mitteilungen stehen in ihrer jetzigen Form auf der Kippe. (Foto: SZ)

Viele Kommunen bemühen sich um eine journalistische Aufbereitung ihrer Mitteilungen. Laut einem BGH-Urteil machen sie damit unzulässigerweise Lokalzeitungen Konkurrenz. Kirchheim berät über Konsequenzen.

Von Christina Hertel, Kirchheim

Ein Interview mit dem Vorsitzenden der Nachbarschaftshilfe, ein Bericht über die neue Schulküche, eine Zusammenfassung der Geschichte der Volkshochschule - all das war in den vergangenen Ausgaben der Kirchheimer Mitteilungen, dem Amtsblatt der Gemeinde, enthalten. Doch es ist gut möglich, dass diese Form der Berichterstattung nicht zulässig ist.

Der Bundesgerichtshof hat jedenfalls im Dezember entschieden, dass kommunale Mitteilungsblätter zwar informieren, aber nicht das gesellschaftliche Leben einer Gemeinde abbilden dürfen. Das Argument: Journalismus ist Sache der Presse, nicht des Staates.

Grünen-Gemeinderat Rüdiger Zwarg glaubt, dass die Kirchheimer Mitteilungen gegen diesen Grundsatz verstoßen. Er hat deshalb beantragt, ein neues Konzept zu erarbeiten. Eine Entscheidung darüber fällte der Gemeinderat am Montagabend nicht, zunächst will er eine Beurteilung des Bayerischen Gemeindetags abwarten. Doch bereits jetzt ist klar: Auswirkungen könnte das Urteil der Richter in Karlsruhe nicht nur auf Kirchheim haben, denn immer mehr Kommunen gestalten ihre Amtsblätter immer aufwendiger.

Einmal pro Woche liegt etwa in den Briefkästen der Bewohner von Crailsheim in Baden-Württemberg ein kostenloses Mitteilungsblatt. Enthalten sind nicht nur Bekanntmachungen, sondern auch Berichte über Schüleraustausche und Volksfeste. Die Südwest Presse sah darin einen Verstoß gegen die Pressefreiheit, der Bundesgerichtshof gab der Zeitung recht.

Die Stadt halte das "Gebot der Staatsferne der Presse" nicht ein. Das sei wettbewerbswidrig. Das Crailsheimer Mitteilungsblatt darf in der jetzigen Form nicht mehr erscheinen. Doch was bedeutet das Urteil für Gemeinden im Landkreis München?

An den Kirchheimer Mitteilungen arbeiten drei Mitarbeiter insgesamt 30 Stunden in der Woche. Fast 160 000 Euro gibt die Gemeinde dafür im Jahr aus. Seit kurzem gibt es in der Mitte des Blattes immer ein Schwerpunktthema - samt Interviews und Berichten. Optisch ist die Gemeindezeitung luftig und modern gestaltet. Für das Mitteilungsblatt hat die Gemeinde einen eigenen Grafiker angestellt. Und wie eine Zeitung nimmt Kirchheim durch Anzeigen Geld ein: 2018 waren es fast 46 000 Euro.

Auch andere Kommunen stecken in ihre Amtsblätter viel Aufwand: Die Gemeinde Grasbrunn etwa beauftragt ein Medienbüro. 24 000 Euro fallen für Druck, Grafik und das Verteilen im Jahr an. Hinzu kommen Personalkosten. Wie hoch diese sind, möchte Hauptamtsleiterin Nicole Zeh nicht schätzen, die zuständige Mitarbeiterin habe auch andere Aufgaben.

Auch in den Grasbrunner Nachrichten finden sich Interviews und Berichte. "Würden nur Fakten drin stehen, würde es wahrscheinlich niemanden interessieren", sagt Zeh. Und natürlich wolle die Gemeinde nicht etwas produzieren, was am Ende niemand lese.

Das Problem ist nur, dass es gut sein könnte, dass sich Kommunen wie Grasbrunn in Zukunft auf die Fakten beschränken müssen. Zwar arbeitet der Gemeindetag momentan noch an einer Stellungnahme, doch der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, dass die Berichterstattung von Gemeinden Grenzen hat. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es: Staatliche Publikationen müssten "eindeutig - auch hinsichtlich Illustration und Layout - als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken".

Zulässig sei die Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen sowie die Unterrichtung über Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats. Nicht erlaubt sei hingegen die Abbildung des gesellschaftlichen Lebens. "Dieser Bereich ist originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates."

Dass Gemeindeblätter immer aufwendiger gestaltet sind, beobachtet auch Wilfried Schober, der Sprecher des Gemeindetags: "Weil immer weniger Bürger Gemeinderatssitzungen besuchen oder persönlich im Rathaus nachfragen, versuchen Kommunen, sie auf anderem Weg zu erreichen." Überrascht sei er von dem Urteil nicht. Bereits seit vielen Jahren würde sein Verband darauf hinweisen, dass ein Amtsblatt kein Abo einer Lokalzeitung überflüssig machen dürfe. Gemeinsam mit einem Kollegen werde er die Urteilsbegründung prüfen und dann eine Richtlinie verschicken.

Man biete auch an, das Kirchheimer Blatt anzuschauen, sagt er und weist gleichzeitig darauf hin, dass sich Kommunen, die auf der sicheren Seite sein möchten, an das Landratsamt wenden müssen. Die Kirchheimer Mitteilungen hat Schober schon einmal kurz überflogen. 90 Prozent des Inhalts, schätzt er, seien zulässig.

In einer früheren Fassung war von einer Kostensteigerung bei den Kirchheimer Mitteilungen seit 2013 um fast 50 000 Euro die Rede. Diese ergibt sich laut Gemeindeverwaltung allerdings allein durch die Umsatzsteuer, die in den Jahren zuvor nicht separat ausgewiesen wurde.

© SZ vom 06.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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