Erneuerbare Energien:Garching klagt für Windrad im Norden der Stadt

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Die Stadt Garching hält an ihren Windkraftplänen fest. (Foto: Georges Schneider/IMAGO/photonews.at)

Stadtrat und Rathaus sehen in der ablehnenden Haltung der Deutschen Flugsicherung ihre Planungshoheit verletzt und zweifeln an, dass die Flugrouten der in Oberschleißheim stationierten Hubschrauber beeinträchtigt würden.

Von Sabine Wejsada, Garching

Die Stadt Garching wird vor Gericht ziehen, um den Bau einer Windkraftanlage im Norden des Ortsgebiets durchzusetzen. Das hat eine knappe Mehrheit in der jüngsten Sitzung des Stadtrats entschieden und damit Bürgermeister Dietmar Gruchmann (SPD) ermächtigt, eine sogenannte Feststellungsklage einzureichen. Nachdem der Energiekonzern Orsted mit dem Versuch gescheitert ist, auf juristischem Wege die Genehmigung von Rotoren zu erreichen, springt nun die Stadt in die Bresche. Sie sieht sich nach Angaben des Rathauschefs durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) in ihrer Planungshoheit eingeschränkt.

Es ist hauptsächlich die Haltung dieser Behörde, die der Stadt Kopfzerbrechen bereitet. Bürgermeister Gruchmann und die Mehrheit im Stadtrat erhoffen sich durch den Gang vors Gericht, dass die DFS "eindeutig erklären muss, warum das Windrad in Garching nicht geht und wie es verwirklicht werden könnte". Die DFS sei dies bislang schuldig geblieben, so der Bürgermeister. In der vom Investor beantragten Verhandlung sei sie dazu nicht aufgefordert worden. Mit einer selbst vorgetragenen Klage möchte die Stadt diese Frage nun gerichtlich klären lassen - und so die Planungshoheit zurückgewinnen.

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Die bislang vorgebrachte Argumentation, dass Windräder in dem von Garching ausgewiesenen Bereich die Flugrouten der in Oberschleißheim stationierten Hubschrauber stören könnten, will das Rathaus nicht gelten lassen. Noch dazu, weil die bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beteiligte Bundesbehörde wegen der Helikopter kein Konfliktpotenzial gesehen, sondern nur auf die Radaranlagen des Münchner Flughafens im Erdinger Moos und auf den Schleißheimer Flugplatz hingewiesen hatte. Und darauf, dass die Sondergebietsfläche für Windkraftanlagen im Flugverbotsbereich des Forschungsreaktors Garching liegt und somit nicht überflogen werden dürfe.

Die Grünen fordern, auch politisch tätig zu werden

Während Garchings Bürgermeister mit der Klage ein nach eigenen Worten "deutliches Signal" setzen will, dass die Stadt dieses Windrad will, herrschte im Stadtrat bei einigen Kommunalpolitikern durchaus Skepsis, ob der juristische Weg der richtige ist. Wie Hans-Peter Adolf von den Grünen versicherte, trägt seine Fraktion den Gang vor Gericht zwar mit; er plädierte jedoch dafür, auch auf der "politischen Schiene" tätig zu werden - also den Verkehrsausschuss des Bundestags einzuschalten und bei den örtlichen Abgeordneten vorstellig zu werden. Das könne parallel geschehen, sagte Gruchmann zu.

Intensiv diskutiert wurden zudem die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht - und die Garching entstehenden Kosten, weil die Rechtsschutzversicherung eine Übernahme bereits abgelehnt hat. Laut Verwaltung sieht der Anwalt der Stadt gute Chancen, das Anliegen gerichtlich durchzusetzen. Nicht zuletzt weil die Verpflichtungen des Staates zur Förderung des Klimaschutzes in Gesetz und Verfassung inzwischen verankert und durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden sind. Was die Kosten angeht, sei vermutlich nicht mit mehr als 10 000 Euro zu rechnen, hieß es in der Stadtratssitzung. Für Gutachten müsste Garching kein Geld ausgeben, weil der Investor diese zur Verfügung stellt.

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