Neues bayerisches Bestattungsgesetz:Der Tod wird teurer

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Erwartet im kommenden Jahr steigende Kosten bei Feuerbestattungen: Werner Schwarz aus Haar, der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Bestatterverbandes. (Foto: Claus Schunk)

Im Großraum München entscheiden sich nach den Erfahrungen des Haarer Bestattungsunternehmers Werner Schwarz 80 Prozent der Hinterbliebenen für eine günstige Einäscherung. Aber auch die ist nicht umsonst - und von Mitte 2024 an kommt ein zusätzlicher Aufwand hinzu.

Von Angela Boschert, Haar

Wer hat es nicht schon einmal flott gesagt und vielleicht auch noch dabei gelächelt: "Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod"? Doch sagt dieses Sprichwort nur die halbe Wahrheit. Denn für die Hinterbliebenen können Bestattung und letzte Ruhestätte ziemlich teuer werden. Und wenn der Verstorbene nicht zu Lebzeiten bereits alles geregelt hat, müssen sie die Entscheidung zwischen verschiedenen Varianten treffen. Ob schlichter Sarg aus Fichtenholz oder aufwendige Urne, die Gesamtkosten für die günstigste Beerdigung sind vierstellig und beginnen im Großraum München, je nach Anbieter, bei ganz grob 2400 Euro, schon für eine anonyme Urnenbestattung. Es fallen amtliche Gebühren an, etwa für die Nutzung des Friedhofs und die Verbrennung.

In anderen Fällen wollen aber auch Todesanzeigen und Sterbebildchen gestaltet und gedruckt sowie versandt werden, der Verstorbene pietätvoll versorgt und bestattet werden. Hinzu kommen die Kosten für die Trauerfeier und Beisetzung, sie differieren je nach Art und Ausgestaltung. Eine Erdbestattung ist teurer als eine Feuerbestattung - letzter werde im Großraum München in 80 Prozent der Fälle gewählt, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Bestatterverbandes, Werner Schwarz aus Haar.

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Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik beträgt die Preissteigerungsrate für Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren im Oktober 2023 gegenüber Oktober 2022 acht Prozent. Und die Kurve geht stetig nach oben. Der tatsächliche Betrag ist von Größe der Trauerfeier und Bestattungsart abhängig "Aeternitas", die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, die neben den Kosten für Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren auch die Preise für Sarg, Urne, Grabstein oder andere Begräbnisartikel in den Preisindex einbezieht, erwartet für das gesamte Jahr 2023 einen Preisanstieg von sechs bis sieben Prozent.

Personalmangel herrscht vor allem bei den Hilfskräften

Ursachen sind natürlich die allgemeinen Preissteigerungen bei Energie, Gebühren und Material. Außerdem haben Bestattungsunternehmen noch ganz andere Probleme. Ihnen fehlen die Verstärkerkräfte wie Fahrer, Dekorateure und Sargträger. Das sind typische 520-Euro-Tätigkeiten, weil die Einsätze jeweils verhältnismäßig kurz und nicht zwingend am Stück sind, dafür aber zu jeder Stunde des Tages anfallen können, auch am Wochenende.

Werner Schwarz, 59, leitet das elterliche Familienunternehmen in Haar und beschäftigt vor allem Sargträger, die an die 70 Jahre alt sind. "Die Rentner werden fitter und wollen mehr erleben, als einige Male pro Woche aufzubrechen, um bei Leichentransporten oder Beerdigungen gewichtige Hilfsarbeiten zu übernehmen", erzählt er. Es gebe aber auch Studenten, die sich damit ein gutes Zubrot verdienen. Hat Schwarz weder sie noch andere Kräfte bei der Hand, müssen bei ihm die Kollegen aus dem Büro ran. Bis ins 19. Jahrhundert wurden die Verstorbenen fast ausschließlich von Familienangehörigen bestattet, denen das Waschen, Bekleiden, Einsargen sowie der Transport zum Grab oblag. Seit dem 20. Jahrhundert gibt es den Berufsstand der Bestatter, aber erst seit 2013 eine fest geregelte Ordnung für die dreijährige Ausbildung.

Aber Schwarz drücken noch andere Sorgen. Am 1. Juli 2024 tritt das neue Bestattungsgesetz in Bayern in Kraft. Es schreibt bei Feuerbestattungen vor, dass zukünftig immer eine sogenannte zweite Leichenschau vorgenommen werden muss. Bislang wurde diese von der Polizei angeordnet, wenn Zweifel an einem natürlichen Tod bestanden. Von Juli an darf nur noch ein Amtsarzt im Krematorium selbst diese Untersuchung vornehmen. Im Anschluss daran müssten die Angehörigen den Bestatter extra beauftragen, den Toten erneut anzukleiden. Das koste noch einmal geschätzte 200 bis 300 Euro extra, so Schwarz. Er und der Verband sehen die neue Regelung sehr kritisch, weil damit das ethische Prinzip der respektvollen Versorgung eines Verstorbenen im eigenen Hause aufgehoben werde. Und es erfordere mehr innerbetriebliche Organisation, was den zusätzlichen Preis erklärt.

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