Keine zwei Stunden brauchte Klaus T., um mit ein paar Klicks an seinem Handy um 36 000 Euro reicher zu werden. Im Mai 2020 hatte der Arzt unberechtigterweise Corona-Soforthilfen von je 9000 Euro für vier Firmen beantragt. Das Amtsgericht hat ihn nun wegen Subventionsbetrugs in vier Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Von einem Freund hatte Klaus T. von der Corona-Soforthilfe erfahren. "Im Handy konnte man das aufrufen. Ich habe die Namen der Gesellschaften eingegeben und drauf gedrückt", sagte T. in der Verhandlung am Mittwoch. "Dann habe ich es vergessen - bis das Geld ankam." Es sei eine schwierige Zeit für ihn gewesen, sagte der Angeklagte, der mit Strickpulli und Brille unscheinbar und still vor der Richterin saß. "Ich war in ein derartiges Tief gefallen."
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Dabei war der 60-Jährige, der im Isartal lebt, einst sehr erfolgreich. Nach seinem Medizinstudium arbeitete er als Arzt, später auch als Unternehmensberater in einer renommierten Firma sowie als Selbständiger. Bis gesundheitliche Probleme 2012 alles änderten. Von da an ging es "beruflich und sozial bergab", wie es der psychiatrische Gutachter Cornelis Stadtland am Mittwoch in der Verhandlung formulierte. Laut Stadtland hat T. als Folge der gesundheitlichen Probleme eine depressive Störung entwickelt. Er habe nicht mehr viel gearbeitet, die Ehe sei auseinandergegangen. "Er befand sich in einer desolaten Situation", so der Gutachter, der T. eine verminderte Steuerungsfähigkeit bescheinigte.
Trotzdem stellte der Gutachter klar: "Völlig steuerungsunfähig war er nicht." Klaus T. war am Mittwoch vollumfänglich geständig. Was er sich dabei gedacht habe, als er rechtswidrig viermal die Corona-Soforthilfen beantragte und später damit private Rechnungen bezahlte, könne er heute nicht mehr nachvollziehen, sagte er vor Gericht.
Alle vier Unternehmen, für die T. die Soforthilfen bezog, hatten keinen nennenswerten Geschäftsbetrieb mehr. Eine Firma hatte nicht einmal ihren Sitz in Bayern und war somit gar nicht für eine von der Regierung von Oberbayern als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland vergebene Soforthilfe berechtigt.
Mit dem Geld bezahlte der Angeklagte private Handwerkerrechnungen
Während der Pandemie wurde die Corona-Soforthilfe aus Bundes- und Landesmitteln an Unternehmen ausgezahlt, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht waren. Die Subventionen sollten dazu dienen, Liquiditätsengpässe der Unternehmen zu kompensieren sowie bedrohte Arbeitsplätze zu erhalten. Doch statt die Subventionen für betriebliche Ausgaben wie etwa für Miete, Pacht oder Leasingraten zu verwenden, überwies T. die Summe zum Teil auf sein Privatkonto. Das Geld nutzte er beispielsweise, um Rechnungen für Handwerker zu bezahlen.
Der Staatsanwalt hielt T. zugute, dass er nicht vorbestraft ist und nicht den Eindruck erwecke, hochkriminell zu sein. Ähnlich sah das auch Richterin Vera Felber in ihrer Urteilsbegründung. Auch unter Berücksichtigung der verminderten Schuldunfähigkeit, aber in Anbetracht der "nicht unerheblichen" Schadenssumme, verurteilte sie T., der aktuell von Rente lebt und finanziell von seinen Kindern unterstützt wird, zu einer Geldstrafe von 5600 Euro. Ebenso muss er die 36 000 Euro Corona-Hilfen zurückzahlen. Abschließend meinte die Richterin: "Ich glaube Ihnen, dass es Ihnen so leicht gemacht wurde."