Landgericht München:Neue Runde im "Kettensägen-Prozess"

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Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann (Mitte) während des Prozesses in Starnberg. Im September startet die Berufungsverhandlung. (Foto: Felix Hörhager/dpa)

Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann soll den Garagen-Dachbalken seines Nachbarn angesägt haben - und war unter anderem deshalb am Amtsgericht Starnberg verurteilt worden. Im Herbst geht es ins Berufungsverfahren.

Von Linus Freymark

Jens Lehmann wird im Herbst erneut vor Gericht erscheinen müssen. Nach dem Prozess vor dem Amtsgericht Starnberg, bei dem der frühere Nationaltorwart wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro (insgesamt 420 000 Euro) verurteilt worden war, haben sowohl Lehmann selbst als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Richterspruch eingelegt. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Jetzt ist klar: Am 27. September geht der Prozess in die nächste Runde - diesmal vor dem Landgericht München II. Angesetzt sind vier Verhandlungstage, das Urteil könnte am 11. Oktober fallen.

Lehmann, der nach eigenen Angaben beruflich als "arbeitsloser Fußballtrainer" firmiert, soll im Juli 2022 mit einer Kettensäge den Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt haben. Dabei wurde er von einer Überwachungskamera gefilmt. Zwar hatte Lehmann das Stromkabel der Kamera vorsorglich durchtrennt - allerdings lief diese batteriebetrieben weiter und zeichnete auf, wie der Fußballer im Ruhestand zweimal mit der Kettensäge ansetzte.

Zudem soll sich Lehmann um die Parkgebühren am Münchner Flughafen gedrückt haben. Hierzu soll der Ex-Fußballer Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke hindurchgefahren sein. Des Weiteren soll Lehmann im März 2022 zwei Polizisten beleidigt haben, als diese seinen Führerschein für einen Monat beschlagnahmen wollten. Einer Beamtin attestierte Lehmann dabei eine "Fehlschaltung im Gehirn".

Im Prozess vor dem Starnberger Amtsgericht im vergangenen Dezember hatte Lehmann die Vorwürfe bestritten und lediglich eingeräumt, die Garage mit Kettensäge in der Hand betreten zu haben. Ansonsten gab der WM-Torhüter von 2006 an, sich nicht an das Geschehen erinnern zu können. Zudem sprach Lehmann angesichts der Anklage gegen ihn von "Verleumdung" und "Rufmord".

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Vorwürfe eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert, verbunden mit einer Geldauflage von 216 000 Euro. Die Verteidigung des WM-Torhüters von 2006 verlangte hingegen einen Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs. Für die Beleidigung von Polizisten befand Lehmanns Anwalt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro als angemessen.

mit Material von dpa

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