Prozess:Ein Täter gesteht Vergewaltigung von 16-Jähriger vor Gericht

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  • Im vergangenen September ist eine 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt worden.
  • Einer der beiden Täter hat vor der Jugendkammer des Gerichts gestanden.
  • Der mutmaßliche zweite Täter gab keine Erklärung ab.

Von Andreas Salch

Im Prozess um die Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn im September vergangenen Jahres hat sich einer der beiden aus Afghanistan stammenden Angeklagten am Mittwoch zu dem Vorwurf bekannt. Die Richter der 1. Jugendkammer am Landgericht München I stellten dem 18-jährigen Samma N. am zweiten Verhandlungstag für den Fall eines Geständnisses eine Jugendstrafe zwischen drei Jahren und neun Monaten und höchstens vier Jahren in Aussicht.

Der Mitangeklagte Hamras O. gab keine Erklärung ab. Ihm hatte die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Stephan Kirchinger eine Haftstrafe von mindestens fünf, aber nicht mehr als fünfeinhalb Jahren zugesichert, sollte er ein Geständnis ablegen. Die Angeklagten sollen mit der 16-Jährigen vor der Tat in einer Asylbewerberunterkunft Alkohol getrunken und wahrscheinlich auch Haschisch geraucht haben.

Hamras O. bat das Gericht, keine so lange Strafe gegen ihn zu verhängen. Andernfalls würde ihn seine Tochter nicht mehr erkennen, wenn er nach so langer Zeit aus dem Gefängnis käme, sagte O. Außerdem bat er um die Hilfe einer Menschenrechtsorganisation. Ohne ein Geständnis könne die Strafe höher ausfallen als das, was die Kammer ihm angeboten habe, erklärte Richter Kirchinger dem Angeklagten und fügte hinzu: "Sie haben wohl mitbekommen, dass sehr vieles gegen Sie spricht." Hamras O. ging darauf nicht ein und meinte: "Wo steht, dass ich mit dem Opfer Sex gehabt habe?"

Richter Kirchinger sagte dazu nur, er sei nicht bereit, auf dieser Basis von einer Verständigung zu sprechen, versuchte es aber ein weiteres Mal. Das Angebot der Kammer sei eine Chance, sagte er zu O. Sollte es zu einer Verurteilung ohne vorheriges Geständnis kommen, wisse er nicht, "ob der Strafausspruch am Ende Sie glücklich macht", so Kirchinger.

Wie alt Hamras O. ist, ist unklar. Zum Auftakt des Prozesses am Donnerstag vergangener Woche war es deshalb zu einem Disput zwischen O. und dem Vorsitzenden gekommen. Laut Anklage ist O. 28. Bei der Feststellung seiner Personalien nach Beginn der Verhandlung voriger Woche hatte er jedoch behauptet, er sei zum Zeitpunkt der Tat erst 20 Jahre alt gewesen. Das tatsächliche Alter werde nun gutachterlich geklärt, sagte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Novak. Die Kammer gehe derzeit jedoch davon aus, dass Hamras O. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werde, erklärte Richter Kirchinger.

Das Opfer der Vergewaltigung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Die 16-Jährige war am Morgen in Begleitung ihrer Mutter sowie einer Betreuerin zur Verhandlung gekommen. Wenige Minuten nachdem sie Platz genommen hatte, sprang die 16-Jährige unvermittelt auf und rannte unter Tränen panikartig aus dem Gerichtssaal. Eine psychiatrische Sachverständige, die daraufhin mit ihr sprach, teilte dem Gericht mit, die Jugendliche habe den Saal verlassen, weil sie nicht gewusst habe, was auf sie zukomme. Mittlerweile habe sie sich wieder beruhigt und sei vernehmungsfähig. Die 16-Jährige, so die Forensikerin, habe zu ihr gesagt, sie versuche durchzuhalten, "weil sie das Ganze abschließen" wolle.

© SZ vom 13.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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