Halbstrafe:Staatsanwaltschaft macht Weg für Hoeneß' Entlassung frei

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Uli Honeß ist vom 29. Feburar an wieder auf freiem Fuß. (Foto: dpa)
  • Der Weg für die vorzeitige Haftentlassung von Ex-Fußballmanager Uli Hoeneß Ende Februar ist endgültig frei.
  • Die Staatsanwaltschaft in München verzichtet auf eine Beschwerde gegen die Halbstrafe.
  • Auch im Fall des Hoeneß-Erpressers gibt es eine Entscheidung: Das Urteil von drei Jahren Freiheitsstrafe ist nun rechtskräftig.

Von Annette Ramelsberger

Staatsanwaltschaft verzichtet auf Beschwerde

Ulrich Hoeneß kann am 29. Februar als freier Mann das Gefängnis verlassen. Die Staatsanwaltschaft München II, die Hoeneß wegen Steuerhinterziehung angeklagt hatte, stellt sich der vorzeitigen Haftentlassung nicht in den Weg. Sie verzichtet darauf, Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Augsburg einzulegen, das Hoeneß die Freilassung nach der Hälfte der Strafe zugestanden hatte. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich der Süddeutschen Zeitung.

Eine Beschwerde sei nicht aussichtsreich, das Gericht habe alle Argumente für und gegen eine vorzeitige Haftentlassung von Hoeneß gewogen , aber sie anders gewertet als die Staatsanwaltschaft. "Das muss man dem Gericht zubilligen", sagte Heidenreich. Die Staatsanwaltschaft hatte sich ursprünglich gegen eine vorzeitige Haftentlassung von Hoeneß schon nach der Hälfte der Strafe ausgesprochen.

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Bei der Gerichtsentscheidung wurden die Persönlichkeit von Hoeneß, sein Vorleben, die Umstände der Tat und dessen Verhalten in der Haft gewürdigt. Hoeneß war wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Seit Anfang 2015 ist er Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des FC Bayern. Die Wochenenden verbringt er in seinem Haus am Tegernsee.

Urteil gegen Erpresser ist rechtskräftig

Sicher ist nun auch das Strafmaß gegen den Erpresser von Uli Hoeneß. Thomas S. war im Dezember 2014 zunächst zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hob das Urteil im vergangenen Jahr allerdings wieder auf, weil es zu hart war. Hoeneß, der wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, hatte drei Monate weniger bekommen.

Im September 2015 wurde S. nach erneuter Verhandlung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, diese Entscheidung ist nach Mitteilung des Bundesgerichtshofes nun rechtskräftig.

S. hatte den ehemaligen Präsidenten des FC Bayern München vor dessen Haftantritt mit einem Drohbrief erpresst und 215 000 Euro gefordert.

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