Haftentlassung von Uli Hoeneß:Das ging aber schnell

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Dass Uli Hoeneß nur die Hälfte seiner Strafe absitzen muss, ist außergewöhnlich. Plötzlich spielt auch seine Selbstanzeige wieder eine Rolle.

Von Annette Ramelsberger

Er hatte es ja gesagt: "Ich komme wieder. Das war's noch nicht!" Uli Hoeneß rief das im Mai 2014 den Mitgliedern des FC Bayern zu, voller Trotz, Wut und Verletztheit, bei der außerordentlichen Hauptversammlung des Vereins in München. Für ihn war völlig klar, dass er zurückkommt - trotz der Anklage, trotz der Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Keine sechs Wochen lag das Urteil damals zurück und der Prozess, bei dem Hoeneß unter den Augen der Öffentlichkeit als Straftäter vor Gericht stand. Vier Tage lang, in denen nicht er die Regeln bestimmte, er, der sonst immer alles bestimmte. Vier Tage, die ihm schwer zusetzten und aus der Lichtgestalt den vorbestraften Hoeneß machten.

Und dann trat Hoeneß vor die Seinen und kündigte an: "Wenn ich zurück bin, werde ich mich nicht zur Ruhe setzen." Damals hatten das die meisten für Unsinn gehalten, für ein Pfeifen im Walde.

Doch nun ist es so weit: Hoeneß, der frühere Präsident des FC Bayern, wird am 29. Februar aus der Haft entlassen - nachdem er nur die Hälfte der dreieinhalb Jahre Strafe verbüßt hat. Am 2. Juni 2014 hatte er seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg angetreten.

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg hat am Montag entschieden, dass für Hoeneß ganz außergewöhnliche Gründe sprechen, um ihm diese sehr seltene Reduktion der Strafe zu gewähren. Das Gericht zeichnet geradezu das Bild eines Muster-Häftlings. Der Verurteilte sei "trotz seiner Position" stets bereit gewesen, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren.

Bei seinen zahlreichen Ausgängen als Freigänger und auch bei Besuchen seiner Familie sei es nie zu Beanstandungen gekommen. Und: "Sein sozialer Empfangsraum" stelle sich "äußerst günstig" dar. Was aus dem Juristendeutsch übersetzt bedeutet: Seine Familie hält zu ihm, er kann in sein Haus am Tegernsee zurückkehren, er wird nicht in Armut fallen und der FC Bayern hat ihm bereits Anfang 2015 einen Job in der Nachwuchs-Abteilung des Vereins geschaffen. Dort arbeitet Hoeneß bisher tagsüber als Freigänger, nur während der Woche muss er die Nächte im Freigängerhaus der Justizvollzugsanstalt Landsberg verbringen. Wie sagt Claus Pätzel, der Sprecher des Landgerichts Augsburg: "Hoeneß kommt ins gemachte Nest zurück."

Die Staatsanwaltschaft München hatte sich ausdrücklich gegen eine frühe Freilassung gewehrt

Dass jemand schon nach der Hälfte der Strafe freikommt, ist außergewöhnlich in Deutschland. Üblich ist, dass ein Straftäter, der nicht vorbestraft ist und zum ersten Mal in Haft sitzt, nach zwei Dritteln der Strafe auf Bewährung freikommt. Das wäre bei Hoeneß erst im Oktober der Fall gewesen. Seine Anwälte hatten den Antrag auf Haftentlassung nach der Halbstrafe im Dezember gestellt. Die Staatsanwaltschaft München hatte sich ausdrücklich gegen eine so frühe Freilassung gewehrt. Für sie ist Hoeneß kein außergewöhnlicher Fall. Für die Augsburger Richter schon.

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