Wohnungsbau:Angriff auf das Eigentum oder Schutz für die Mieter

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Die CSU möchte in der städtischen Wohnungspolitik umsteuern. Mit dem Immobilienbestand soll ein Überschuss erwirtschaftet werden. (Foto: Leonhard Simon (Symbolfoto))

Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen gilt nur in Fürstenfeldbruck, Germering und Puchheim. Politiker aus dem Landkreis bewerten das neue Gesetz höchst unterschiedlich.

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Im Freistaat hat es zwei Jahre gedauert, bis die Staatsregierung am Dienstag dieser Woche ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt erließ. Sechs Monate vor der Landtagswahl nutzte der Ministerrat eine Möglichkeit, die ein Passus des Bundesgesetzes zur Baulandmobilisierung den Ländern seit 2021 eröffnet. Allerdings rechnen Abgeordnete der CSU, der Freien Wähler und der SPD aus dem Landkreis sowie der Landtagskandidat der Grünen nicht mit spürbaren Verbesserungen zum Schutz der Mieter. In Kraft treten soll die Verordnung zum 1. Juni. Die bis Ende 2025 befristete Regelung gilt im Landkreis nur für die drei Städte Fürstenfeldbruck, Germering und Puchheim, da dort die Voraussetzung eines angespannten Wohnungsmarkts greift.

Kritisiert werden neben der Befristung zwei weitere Punkte. Der Eingriff ins Privateigentum sowie die Festlegung, dass das Umwandlungsverbot erst für Häusern mit mehr als zehn Mietwohnungen gilt. Da Mieterinnen und Mieter in Häusern mit weniger Wohnungen weiter mit dem Verkauf ihres Zuhauses rechnen müssen, bezeichnet der Mieterverein München die Regelung als "unzureichend".

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Auch Benjamin Miskowitsch, der CSU-Stimmkreisabgeordnete aus Mammendorf, gibt sich "sehr skeptisch", wenn auch aus anderen Gründen. Er sagt, "ich mag diese Eingriffe generell nicht", vor allem wenn es ums Privateigentum gehe. Zudem bringe es nur wenig. Oft werde etwas als Mieterschutz "verkauft", was kontraproduktiv wirke, weil es Investoren abschrecke. Der beste Mieterschutz besteht laut Miskowitsch darin, ausreichend Wohnraum zu schaffen. Wer Investoren brauche, dürfe diese nicht mit einem Umwandlungsverbot abschrecken. Das einzig Positive an der Verordnung ist für ihn die zeitliche Befristung bis 2025.

Einen Beitrag zur Lösung der Wohnungsprobleme erwartet sich der CSU-Politiker nicht nur vom Bund und den Ländern, sondern auch von den Kommunen. Diese müssten wie Mammendorf, dessen Gemeinderat er angehört, neue Wege beschreiten. Also auf dem Land mehr Geschosswohnungsbau zulassen, kleinere Baulandparzellen vorsehen und selbst für Erzieherinnen oder Krankenpfleger, die sich hohe Mieten nicht leisten können, Wohnungen und auch Sozialwohnungen bauen.

Schrodi kritisiert späten Einführungstermin

Für die Festlegung der Untergrenze für ein Umwandlungsverbot räumte das entsprechende Bundesgesetz den Ländern einen Spielraum zwischen drei und fünfzehn Wohnungen je Mehrfamilienhaus ein. Weil die CSU-Staatsregierung hier die Latte mit zehn Wohnungen sehr hoch legte, läuft diese laut dem Olchinger Bundestagsabgeordneten Michael Schrodi (SPD) für den Landkreis weitgehend ins Leere. Das sei in Bayern politisch gewollt, um ein flächendeckendes Umwandlungsverbot in Ballungsräumen wie der Region München auszuschließen. Um seine Wirkung zu entfalten, müsste das Verbot schon bei kleineren Häusern greifen, da das durchschnittliche Mehrfamilienhaus in Bayern nur sechs Wohnungen habe.

Den späten Termin der Umsetzung kommentiert der SPD-Politiker mit den Worten, "am Abend wird der Faule fleißig". Selbst in München mit größeren Mietshäusern konnten daher seit Inkrafttreten des Gesetzes noch zwei Jahre lang viele Mietshäuser in Wohneigentum umgewandelt werden. Andere Länder wie Berlin und Hamburg hätten schneller reagiert.

Bedenken gegen die von Bauämtern umzusetzende Regelung meldet auch der Allinger Landtagsabgeordnete Hans Friedl an. Der wohnungspolitische Sprecher der FW-Fraktion lehnt den Eingriff des Staates in Eigentumsrechte ab. Das Umwandlungsverbot sei kontraproduktiv für den Mieterschutz, sagt er. Der Grund: Erben von Mietshäusern, denen das Geld zur Zahlung der Erbschaftssteuer fehle, würden gezwungen, das ihnen vermachte Haus zu verkaufen. Werde es ihnen dagegen ermöglicht, mit dem Verkauf von nur ein bis zwei Wohnungen die Erbschaftssteuer zu begleichen, diene das dem Schutz der Mehrheit der Mieter. Zudem blähe die Verordnung die Bürokratie auf. Friedl geht noch weiter. Er ist dafür, die Erbschaftssteuer ganz abzuschaffen.

Laut Andreas Birzele, der als Direktkandidat der Grünen im Landtagsstimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost antritt, lenkt die Fokussierung auf das Umwandlungsverbot vom Hauptproblem der Vernachlässigung des sozialen Wohnungsbaus ab. Hier hinke die Staatsregierung hinterher. Auch wenn er sich von dem Umwandlungsverbot kaum Verbesserungen für den Schutz von Mietern verspricht, moniert er, dass die Staatsregierung früher hätte tätig werden müssen. Da der Freistaat das Versprechen, 10.000 Wohnungen mit bezahlbaren Mieten bis 2025 zu bauen, nicht einlösen kann, fordert Birzele, die hierfür vorgesehenen Mittel kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung zu stellen. Das wäre besser als leere Versprechungen zu machen. Den Verkauf von 32.000 GBW-Wohnungen an private Investoren von Markus Söder bezeichnet Birzele als großen Fehler.

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