Polizeieinsatz:Rap-Gesänge gegen früheren Rektor

Lesezeit: 1 min

  • Ein ehemaliger Schüler bedroht im Internet seinen früheren Schulleiter - und alarmiert dadurch die Polizei.
  • Der 22 Jahre alte Mann aus Freising wurde kurzzeitig in Gewahrsam genommen.

Von Birgit Goormann-Prugger, Freising

Ein ehemaliger Schüler eines Gymnasiums in Bad Kissingen, der jetzt in Freising lebt und hier eine Ausbildung absolviert, hat in einem Rap-Song den Rektor seines früheren Gymnasiums beleidigt, bedroht und damit die Polizei auf den Plan gerufen.

Der 22-Jährige hatte zwei Lieder in einer Soundcloud im Internet veröffentlicht, in denen er mit Sprech-Gesang den Rektor unter anderem mit einem Baseball-Schläger bedroht, wie die Beamten mitteilten. Die Meldung über die Veröffentlichung ging am späten Sonntagabend bei der Polizei ein.

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Vorsorglich standen deshalb am Montag zwei Streifen vor der Schule. Eine konkrete Gefahr habe aber nicht bestanden. Der 22-Jährige selbst bekam wegen dieser Sache am Montagmorgen Besuch von der Freisinger Polizei und wurde zur Befragung kurzfristig in Gewahrsam genommen.

Polizei beobachtet Foren im Internet

Den Polizisten gegenüber gab er an, das Ganze sei nur "ein Scherz" gewesen. "Mittlerweile ist der junge Mann wieder auf freiem Fuß", sagte Freisings Polizeichef Ernst Neuner am Montagmittag. "Er war wirklich sehr überrascht, als wir vor seiner Tür standen", so Neuner. Er habe aber versichert, das Ganze tue ihm furchtbar leid.

"Das Internet hat ihn einfach überholt. Er hat sich gar nicht vorstellen können, dass er damit so einen Hype verursacht", berichtet der Freisinger Polizeichef weiter.

Es sei mittlerweile durchaus üblich, dass die Polizei Entwicklungen in den verschiedenen Foren und Plattformen im Netz beobachte. "Es schadet nichts, wenn wir uns auch da auskennen", sagte Neuner. Man müsse jedoch ständig dazu lernen, "denn die Entwicklung ist rasend schnell".

Der 22-jährige Rapper habe seine Sprechgesänge mittlerweile aus der Soundcloud wieder gelöscht. Der Staatsanwalt ermittele dennoch wegen Beleidigung und Bedrohung.

© SZ vom 20.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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