Verbotene Wegzehrung:Gebratenes Nagetier im Gepäck

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Agutis sehen aus wie große Meerschweinchen und gelten manchen als Leckerbissen. (Foto: Robert Haas)

Zöllner am Münchner Flughafen finden bei einer Passagierin aus Togo ein ganzes Aguti und kassieren den Braten ein: Die Einfuhr ist strengstens verboten.

Von Kerstin Vogel, Flughafen

Mit einer sehr speziellen Wegzehrung hat sich eine Frau aus Togo Ende der vergangenen Woche auf den Weg nach Deutschland gemacht: Mitarbeiter des Hauptzollamtes fanden am Münchner Flughafen bei ihrer Einreise gleich ein ganzes, gebratenes Nagetier in ihrem Gepäck - gut versteckt, aber nicht gut genug für die Röntgenkontrolle, der die mutmaßliche Delikatesse natürlich nicht verborgen blieb.

Der kontrollierten Frau zufolge handelte es sich dabei um ein Nagetier der Gattung der Agutis, das ist eine Unterordnung der Meerschweinchenartigen, wie man verständlich erklärt auf der SWR-Webseite "Kindernetz.de/wissen" nachlesen kann. Agutis sehen demnach tatsächlich wie große, hochbeinige Meerschweinchen aus, werden 42 bis 62 Zentimeter lang, wiegen zwischen eineinhalb und vier Kilogramm und stammen ursprünglich aus Südamerika.

Obwohl sie "sehr schnell rennen" könnten, würden die Pflanzenfresser in manchen Regionen von Menschen gejagt, erfährt man auf der Webseite weiter. Die Passagierin aus Togo ist also nicht allein mit ihren Essgewohnheiten; ihr Aguti war offenbar einfach nur nicht schnell genug. Verzichten musste die Frau auf ihren Braten allerdings trotzdem, denn "das Fleisch ist aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen nicht einfuhrfähig", wie wiederum der Zoll wissen lässt. Das Tier sei entsprechend "eingezogen und anschließend der fachgerechten Vernichtung zugeführt" worden.

Fälle wie dieser kommen immer wieder vor

Grundsätzlich sei das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern untersagt, um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, erklärt Zoll-Sprecher Thomas Meister das Einfuhrverbot - doch auch mit dem Versuch, die entsprechenden Bestimmungen zu umgehen, ist die Frau aus Togo kein Einzelfall: "Wir erleben immer wieder, dass Reisende nicht einfuhrfähige Lebensmittel aus dem Ausland mitbringen wollen", bedauert Meister.

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