Flugverkehr:Die Drohne, das gefährliche Spielzeug

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Nach der Beinahekollision einer Drohne mit einem Airbus fordert die Deutsche Flugsicherung einen Führerschein. Auch die Freisinger "Copter Company" hält wenig von "Spielpiloten".

Von Laura Caspari, Freising

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist beim Thema Drohnen derzeit sehr zurückhaltend. Bei einem Anruf am Münchner Flughafen wird man, kaum ist das Wort "Drohne" gefallen, unterbrochen und sofort an die zentrale Pressestelle der DFS in Langen verwiesen, da das Thema nur "zentral kommuniziert" wird. Der Beinahe-Unfall über Schwabhausen bei Dachau zwischen einer Drohne und einem Airbus hat die Kritik an Multicoptern wieder voll aufleben lassen. Durch die steigende Anzahl an Drohnenbesitzern gab es laut DFS im ersten Halbjahr 2016 bereits 15 Fälle, in denen Drohnen den Flugverkehr behindert haben. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2015 waren es nur 14.

"Wir fordern einen Führerschein und eine Registrierung für alle Geräte"

Und das, obwohl es klare Regeln für Drohnenbesitzer gibt. Nach Meinung der DFS reichen die bisherigen aber nicht aus. "Wir fordern vor allem im gewerblichen Bereich einen Führerschein für Drohnenbesitzer auf begrenzte Zeit, eine Registrierung für alle Geräte und den Nachweis der Haftpflichtversicherung beim Kauf", sagt Pressesprecherin Christina Kelek. Auch den Einbau eines Transponders, der dafür sorgt, dass die Drohne auf dem Radar angezeigt wird, kann sie sich als Vorgabe vorstellen.

Florian Kuchinke und Daniel Beck von der "Copter Company" in Freising können sich diesen Forderungen im Prinzip anschließen. Der Schwerpunkt ihrer Firma liegt auf Aufnahmen aus der Luft - natürlich mit Drohnen oder Multicoptern, wie die beiden ihre Geräte nennen. Von "Spielpiloten", die sich im Internet einen Multicopter bestellen, ohne sich über gesetzliche Bestimmungen zu informieren, halten die beiden nichts.

Ihre Drohnen sind mit Kamera, GPS und Höhenbarometer ausgestattet

Die Drohnen, die sie zum Filmen und Fotografieren benutzen, wiegen bis zu 25 Kilogramm und sind mit professionellen Sicherheitssystemen, GPS und Höhenbarometer ausgestattet. Kommen sie zu nah an den Flughafen heran, lässt sich die Maschine nicht einmal mehr anschalten. Zusätzlich sind die Multicopter per Software auf maximal 500 Meter Flughöhe abgeriegelt. Neuregelungen für Drohnen müssten aber so gestaltet werden, "dass andere Bereiche wie der Modellflug nicht eingeschränkt werden", fordern Beck und Kuchinke.

Vor jeder Veranstaltung holen sie sich eine Aufstiegsgenehmigung für ihre Multicopter ein, um Bild- und Videoaufnahmen machen zu dürfen. "Wir informieren dann auch andere Stellen wie die Polizei, die das sonst noch interessieren könnte", erzählt Beck. "Es ist immer besser, wenn alle Bescheid wissen." Auch wenn er beim Fliegen angesprochen wird, geht er offen mit Fragen um. Beck und Kuchinke erklären ihre Arbeit und lassen sich beim Filmen über die Schulter schauen. Aufklärung halten sie für die beste Strategie. "Das Problem mit den bisherigen Regeln ist, dass sie verwaschen und etwas kompliziert sind", erklärt Beck. Er findet, dass Neuerungen klar kommuniziert werden sollten.

Hersteller sollen mehr über Regeln aufklären

Dass Hersteller und auch Verkäufer bei der Aufklärung ihrer Kunden mehr in die Pflicht genommen werden, wünscht sich auch Wolfgang Traxler, Vorstandsmitglied des Modellfliegervereins im Landkreis Freising. Die gewerblichen Drohnenflieger sieht er dabei nicht als Problem an. Im Verein gibt es ein Mitglied, das in der Immobilienbranche arbeitet und Kaufobjekte mit einer Drohne von oben fotografiert. Ein anderer baut sich seine Drohnen selbst. "Die beschäftigen sich mit den ganzen Regeln und kennen sich aus", erklärt Traxler. Auch bei sogenannten "Race-Coptern", mit denen in unmittelbarer Bodennähe festgelegte Parcours möglichst schnell durchflogen werden müssen, macht er sich keine Sorgen. "Das Problem sind die Leute, die sich im Internet semi-professionelle Drohnen kaufen und die Regeln nicht kennen", meint Traxler. Er sieht den Gesetzgeber klar in der Pflicht, eine Kennzeichnung hält er für "absolut zwingend". Traxler würde Drohnenbesitzer auch in seinen Verein aufnehmen: "Für uns ist das ein Vorteil. Wenn jemand neu hinzukommt, erklären wir ihm erst mal die Regeln."

© SZ vom 17.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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