Hallbergmooser Bürgermeister:Reents durch "häuslichen Unfall" gestorben

Der erste Bürgermeister von Hallbergmoos und Kreisrat Harald Reents. (Foto: Marco Einfeldt)

Obduktion bestätigt erste Ermittlungen der Polizei.

Von Alexandra Vettori und Petra Schnirch, Hallbergmoos

Die ersten Ermittlungen der Polizei haben sich bestätigt: Der Hallbergmooser Bürgermeister Harald Reents ist durch "einen häuslichen Unfall" gestorben. Das belege das Ergebnis der Obduktion, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord am Mittwoch. Weitere Angaben dazu machte er nicht. Der CSU-Politiker war am Montagmittag tot in seiner Wohnung gefunden worden. Seine Mitarbeiter hatten sich Sorgen gemacht, weil der 41-Jährige am Vormittag nicht im Rathaus erschienen war.

In Hallbergmoos und auch im übrigen Landkreis sitzt der Schock über den plötzlichen Tod des Bürgermeisters bei Freunden, politischen Weggefährten und Mitarbeitern tief. Die für kommenden Dienstag anberaumte Sitzung des Gemeinderates wurde abgesagt. Auch wenn sich derzeit vermutlich noch niemand damit beschäftigen mag, wie es mittelfristig weiter geht, ist der Zeitkorridor schmal. Wie das Landratsamt Freising als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde auf Nachfrage mitteilte, sieht das Gemeinde- und Landkreiswahlrecht vor, dass innerhalb von drei Monaten eine Bürgermeisterwahl stattfinden muss.

Innerhalb von drei Monaten muss eine Bürgermeisterwahl stattfinden

Davor müssen die politischen Parteien ihre Kandidaten benennen. Für die dazu nötigen Aufstellungsversammlungen gibt es spezielle Vollzugshinweise für die Zeit der Corona-Pandemie. Demnach gilt bei Versammlungen in geschlossenen Räumen, dass maximal 100 Teilnehmer erlaubt sind, Maskenpflicht herrscht und die Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen Mindestabstand von eineinhalb Meter wahren müssen. Auch ein Schutz- und Hygienekonzept muss für die Aufstellungsversammlungen vorliegen.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, sind Versammlungen politischer Parteien auch derzeit grundsätzlich zulässig. Der Bürgermeister bleibt dann bis zum Ablauf der Wahlperiode des Hallbergmooser Gemeinderates, also bis zum 30. April 2026, im Amt.

© SZ vom 16.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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