Gerichtsverfahren in Sachen Thaler:Die unendliche Geschichte

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Die Außenansicht des Echinger Rathauses. (Foto: Johannes Simon)

Ein Vorfall 2018 am Echinger See sorgt in der Folge für immer neue juristische Verhandlungen. Im Zentrum der Ermittlungen: Bürgermeister Sebastian Thaler. Ein Überblick zum Stand der Dinge.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Gleich mehrere Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sind seit Monaten mit Vorgängen um das Echinger Rathaus befasst. Verfahren vor dem Landgericht Landshut und dem Amtsgericht Freising sind jetzt abgeschlossen; staatsanwaltschaftliche Ermittlungen teilweise eingestellt. Anhängig sind nun noch eine dienstrechtliche Ermittlung der Landesanwaltschaft wegen möglicher Dienstvergehen gegen Bürgermeister Sebastian Thaler - und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht der Gemeinde gegen ihren eigenen Bürgermeister.

Rechtsfest ist bislang die Verurteilung von Thaler in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Landshut im Sommer 2020 zur Zahlung von Schadenersatz von 4310 Euro plus Zinsen nach einer tätlichen Auseinandersetzung am Echinger See 2018. Thaler habe dabei das Auto seines Kontrahenten "zumindest grob fahrlässig" beschädigt.

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Ebenso rechtskräftig ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Freising vom März 2022, in dem Thaler wegen Untreue zu 240 Tagessätzen verurteilt wird. Geahndet wurden damit Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung der Prozess- und Verfahrenskosten im Zivilprozess um den See-Vorfall, bei denen der Bürgermeister bewusst zum Nachteil seiner Gemeinde gehandelt habe.

Zwischen der Gemeinde und den damaligen Rechtsbeiständen wurde in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Landshut um Schadensersatzansprüche wegen damaliger Fehlberatung ein Vergleich geschlossen. Daher erhält die Gemeinde 30 000 Euro von den Anwälten, ein Schuldspruch ist damit nicht verbunden.

Die Ermittlungen gegen die Anwaltskanzlei wegen Parteienverrats sind eingestellt

Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft Landshut Ermittlungen gegen die Anwaltskanzlei wegen Parteienverrats. Dritter Bürgermeister Leon Eckert hatte die Strafanzeige gestellt, weil die Anwälte seinerzeit bei der strittigen Frage der Kostenübernahme sowohl die Gemeinde als auch Thaler vertreten hätten.

Das Verfahren wurde im April 2023 gegen Zahlung einer Auflage von 15 000 Euro durch die Anwälte wegen Geringfügigkeit eingestellt, eine Schuldbewertung ist damit nicht ausgesagt.

Die Kommunalaufsicht rügt ein "objektives Dienstvergehen" des Bürgermeisters

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landshut gegen die Familie Thaler wegen des Verdachts auf Wucher wurden im Januar 2022 ergebnislos eingestellt. Gegenstand der Untersuchungen war der Kauf einer Wohnung durch das Ehepaar Thaler im November 2019 von einem damals 92-Jährigen zu einem Kaufpreis weit unter dem Marktwert.

Gerügt wird im Februar 2021 von der Kommunalaufsicht im Landratsamt Freising ein "objektives Dienstvergehen" des Bürgermeisters, weil er auf amtlichem Briefpapier den Betreiber einer Online-Plattform bei dessen Werbekunden diskreditiert hatte. Thaler hatte behauptet, die Staatsanwaltschaft ermittle gegen das Medium wegen Verunglimpfung des Bürgermeisters, obwohl entsprechende Ermittlungen nie eingeleitet wurden.

Aktuell wird wegen möglicher Dienstvergehen ermittelt

Ermittelt wird nun noch bei der Landesanwaltschaft Bayern wegen möglicher Dienstvergehen des Bürgermeisters und dienstrechtlicher Konsequenzen. Themen sind dort der verurteilte Tatbestand der Untreue, das festgestellte Dienstvergehen durch das Landratsamt sowie mehrere Aufträge der Gemeinde, die der Bürgermeister seinem Schwager zugesprochen hatte, was nicht erlaubt ist.

Der Gemeinderat hat außerdem ein verwaltungsrechtliches Verfahren gegen den Bürgermeister eingeleitet. Damit soll die Abwicklung des Verfahrens um die See-Vorfälle rechtlich aufgearbeitet und womöglich noch weiteres Geld zurückgeholt werden, das die Gemeinde in dem Verfahren ausgegeben hatte.

Bürgermeister Thaler soll einen Geldbetrag an die Gemeinde zurückerstattet haben

Die Ausgaben der Gemeinde in dem Verfahren dürften sich auf über 72 000 Euro summiert haben; unterschiedliche Anwaltsrechnungen dieser Phase enthielten auch noch weitere Posten, sodass die Abgrenzung variabel ist. 30 000 Euro flossen durch den Vergleich mit den damaligen Anwälten wieder zurück.

Bürgermeister Thaler soll nach Kenntnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einen Geldbetrag an die Gemeinde zurückerstattet haben, wahrscheinlich jene 8419,68 Euro, die im Strafbefehl inkriminiert waren.

Beschlusslage im Gemeinderat ist es, dass der Aufwand an Anwalts- und Verfahrenskosten, um den noch ausstehenden Betrag zurückzuholen, bei jedem kostenwirksamen Schritt neu zu bewerten ist. So soll vermieden werden, dass der mögliche Ertrag den Aufwand nicht mehr rechtfertigt.

Am Rande mit dem Themenkomplex beschäftigt sich weiterhin das Landgericht München II. Dort liegt eine "negative Feststellungsklage" von Torsten Wende, der damit erreichen will, dass Leon Eckert eine Abmahnung gegen Wende zurücknimmt. Eckert hatte einen Leserbeitrag von Wende zum Umgang des Gemeinderats mit dem Fall Thaler abgemahnt.

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Das Verwaltungsgericht soll entscheiden, ob der Bürgermeister der Gemeinde Geld zurückerstatten muss. Diese hatte für ihn Kosten beglichen, die im Strafverfahren um eine tätliche Auseinandersetzung am Echinger See entstanden sind.

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