Eching:Thaler nimmt Einspruch gegen Strafbefehl zurück

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Der Echinger Bürgermeister Sebastian Thaler wird wohl mit einem neuen Gerichtsverfahren konfrontiert. Der Gemeinde will ein Verfahren gegen ihn vor dem Verwaltungsgericht in die Wege leiten. (Foto: Marco Einfeldt)

Nach einer fast dreijährigen juristischen Hängepartie ist Echings Bürgermeister Sebastian Thaler nun verurteilt. Mit der Annahme des Strafbefehls ist die Verhandlung hinfällig, die Verurteilung rechtskräftig.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Nach einer fast dreijährigen juristischen Hängepartie hat Echings Bürgermeister Sebastian Thaler jetzt ein gegen ihn ausgesprochenes Urteil akzeptiert. Am letzten Werktag vor der für Montag angesetzten Verhandlung am Amtsgericht Freising hat Thaler seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurückgenommen. Damit gelten der im Strafbefehl ausgesprochene Tatbestand und das Strafmaß als rechtskräftiges Urteil.

Zu den Details konnte das Amtsgericht am späten Freitagnachmittag keine Angaben mehr machen. Offenbar kam es zur Verurteilung wegen Untreue, weil Thaler sämtliche Kosten aus seinem Verfahren um eine Auseinandersetzung am Echinger See 2018 von der Gemeindekasse bezahlen ließ, was nicht korrekt war.

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Die Staatsanwaltschaft Landshut hatte deswegen im Juli 2021 das Rathaus durchsucht und damit die Welle an Vorwürfen um den Bürgermeister losgetreten, die seither das Echinger Polit-Geschehen dominiert. Anfang 2022 wurde der Strafbefehl wegen Untreue ausgestellt, gegen den Thaler zunächst Einspruch einlegte.

Die Verhandlung zu diesem Einspruch war für November angesetzt, musste aber abgesagt werden, da sich Thaler ebenfalls am Tag vor dem Verhandlungstermin krankgemeldet hatte. Mit der Annahme des Strafbefehls ist die Verhandlung jetzt hinfällig, die Verurteilung rechtskräftig. Ob Thaler jetzt als vorbestraft gilt, hängt von der Höhe der Tagessätze ab. Diese war der Redaktion aber am späten Freitagnachmittag nicht bekannt. Eine Person gilt als vorbestraft, wenn das gegen sie verhängte Strafmaß mehr als neunzig Tagessätze überschreitet.

Mit der Rechtskraft dieses Urteils kann die Landesanwaltschaft tätig werden, von der die dienstrechtlichen Konsequenzen aus diesem Urteil zu bewerten sind. Außerdem fließt in deren Untersuchung das mutmaßliche Dienstvergehen Thalers ein, der mehrere Aufträge der Gemeinde an einen Schwager vergeben hatte. Dieses Ende 2021 aufgedeckte Verhalten war seither nicht verfolgt worden, weil die Landesanwaltschaft nicht tätig werden kann, solange der Betroffene in laufenden Verfahren steckt.

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