Gemeinde Eching:Landesanwaltschaft prüft Vergabe von Aufträgen an Thalers Schwager

Gemeinde Eching: Aktuell werden von der Justiz Beweisanträge von Sebastian Thalers Verteidigung abgearbeitet.

Aktuell werden von der Justiz Beweisanträge von Sebastian Thalers Verteidigung abgearbeitet.

(Foto: Marco Einfeldt)

Echings Bürgermeister hatte mindestens drei Aufträge der Gemeinde an das Unternehmen seines Schwagers vergeben, was untersagt ist. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt hat nun die oberste Dienstaufsichtsbehörde eingeschaltet.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Die Vergabe von Aufträgen der Gemeinde Eching durch Bürgermeister Sebastian Thaler an seinen Schwager wird jetzt von der Landesanwaltschaft überprüft. Die oberste Dienstaufsichtsbehörde in Bayern hat wegen des - noch nicht rechtskräftigen - Strafbefehls gegen Thaler in Sachen Untreue bereits eine Akte zum Echinger Bürgermeister. Tätig werden kann sie allerdings erst nach Rechtskraft des Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Freising.

Thaler hatte mindestens drei Aufträge der Gemeinde an das Unternehmen seines Schwagers vergeben, was untersagt ist. Der Gemeinderat hatte den Vorgang an die Rechtsaufsicht im Landratsamt übergeben und die hat nun die Landesanwaltschaft eingeschaltet. Die Behörde am bayerischen Innenministerium ist die Disziplinarstelle für Beamte des Freistaats. Für kommunale Wahlbeamte, wie es ein hauptamtlicher Bürgermeister ist, wird sie auf Anforderung aus den Landratsämtern tätig.

Die Behörde kann den Bürgermeister auch des Amtes entheben

In der Selbstdarstellung der Behörde wird als Aufgabe definiert, "den zugrunde liegenden Sachverhalt zu ermitteln und disziplinarrechtlich zu würdigen, damit die Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann, die dem Verhalten des Beamten, seiner Persönlichkeit und den Interessen des Dienstherrn und der Öffentlichkeit gerecht wird". An Disziplinarmaßnahmen kann sie einen Verweis erteilen, eine Geldbuße verhängen, die Dienstbezüge kürzen oder als maximalen Schritt das Beamtenverhältnis beenden, sprich den Bürgermeister des Amtes entheben.

Grundsätzlich kann die Landesanwaltschaft erst tätig werden, wenn die einschlägigen straf- oder zivilrechtlichen Verfahren abgeschlossen sind. Zu den Auftragsvergaben Thalers läuft zwar kein Justizverfahren, aber die Landesbehörde ermittelt nicht fall-, sondern personenbezogen. Demnach wird dort die "Akte Thaler" erst bearbeitet, wenn das Amtsgericht Freising über die Anklage der Untreue entschieden hat. Derzeit befinde sich der Vorgang bei der Landesanwaltschaft "im ausgesetzten Verfahrensstudium", heißt es auf Anfrage aus München.

Thaler akzeptiert Strafbefehl nicht

Der Bürgermeister hatte in der Sache Untreue einen Strafbefehl erhalten, den aber nicht akzeptiert, so dass demnächst eine öffentliche Verhandlung anberaumt werden wird. Beim Vorwurf der Untreue geht es wohl um Zahlungen infolge eines Rechtsstreits von Thaler um eine Auseinandersetzung am Echinger See 2018. Im derzeitigen Stand des Verfahrens sind aber weder der exakte Straftatbestand noch das Ausmaß des Strafbescheides publik.

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