Erstmals sitzt in München ein mutmaßlicher Islamist aufgrund einer neuen Vorschrift in Untersuchungshaft, die schon den Versuch einer Ausreise zu einem möglichen Terrorcamp unter Strafe stellt.
Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte am Montag einen Bericht des Bayerischen Rundfunks. "Er wollte nach unseren Erkenntnissen über Istanbul nach Adana fliegen und sich von dort weiter in das türkisch-syrische Grenzgebiet begeben", sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde.
Verfassungsschutz:Salafisten werben Flüchtlinge an
Radikale Salafisten suchen offenbar gezielt nach Unterstützern. Jugendliche werden angesprochen, unter anderem in München. Ex-Innenminister Friedrich klagt: "Wir haben die Kontrolle verloren."
Der 26-Jährige war bereits am 10. Oktober am Flughafen festgenommen worden. Am 11. Oktober erging Haftbefehl aufgrund eines neuen Absatzes im Strafgesetzbuch.
Widersprüchliche Angaben bei der Festnahme
Der Paragraf 89a war den Angaben zufolge erst im Juni in Kraft getreten. Er soll verhindern, dass Islamisten ausreisen, sich in Terrorcamps ausbilden lassen und dann an terroristischen Taten beteiligen.
Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft. Der 26-Jährige ist in München geboren und deutscher Staatsbürger. Die Bundespolizei habe ihn am Flughafen gestoppt; bei der Befragung habe er widersprüchliche Angaben gemacht.
Laut BR hatte er kurz vor seiner versuchten Ausreise auf Facebook gepostet: "Die Abkürzung zum Paradies ist der Dschihad auf dem Wege Allahs."