Wildunfälle:Vermeidbares Tierleid

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Zwei junge Rehkitze sind am Mittwochmorgen überfahren worden - weil der Unfall nicht gemeldet wurde, starben sie wohl unter Qualen. (Foto: Patrick Seeger/dpa)

Zwei Rehkitze sind am Mittwochmorgen nach einem Unfall zwischen Moosach und Glonn qualvoll verendet. Was Autofahrer nach Wildunfällen wissen müssen.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Zwei Rehkitze sind am Mittwochmorgen nahe der Staatsstraße 2086 zwischen Moosach und Glonn "allen Anschein nach qualvoll" gestorben, wie es die Ebersberger Polizei formuliert. Offenbar waren sie von einem Fahrzeug erfasst worden - weil der Unfallfahrer einfach weiterfuhr, konnte der zuständige Jagdpächter die schwer verletzten Tiere nicht schnell von ihrem Leid erlösen. Die Polizei appelliert aus diesem Anlass an Verkehrsteilnehmer, angefahrene Tiere nicht einfach liegen zu lassen.

Aufmerksam geworden war die Polizei auf die toten Kitze überhaupt nur deshalb, weil ein anderer Autofahrer auf der Staatsstraße ein querendes Reh - offenbar die Mutter der beiden Kitze - überfahren hatte. In diesem Fall reagierte der Unfallverursacher richtig, er alarmierte die Polizei. Die Beamten töteten das schwer verletzte Tier und fanden später bei der Unfallaufnahme die zwei toten Jungtiere.

Um unnötiges Tierleid wie dieses zu vermeiden, erinnert die Polizei daran, dass Wildunfälle unverzüglich der Polizei gemeldet werden müssen - auch wenn das Tier wegrennt. Die Ebersberger Polizei ist unter der Telefonnummer (08092) 8268-0 erreichbar, in dringenden Fällen auch unter der Notrufnummer 110.

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Auch Karem Gomaa, Vorsitzender des Kreisjagdverbands, schließt sich dem Appell an. Die Polizei wisse, welche Jagdpächter für welches Gebiet zuständig seien und könne die Betreffenden schnell informieren, sagt er. Ohnehin sei der Anruf bei der Polizei auch deshalb erforderlich, um für die Versicherung den Nachweis zu erhalten, dass ein Wildunfall die Ursache für den Schaden am Fahrzeug war.

Wichtig: Die Unfallstelle gut markieren

Wichtig sei, sagt Gomaa, dass die Unfallstelle gut markiert wird - beispielsweise durch ein Päckchen Papiertaschentücher, die man mit einem Stein beschweren kann, oder einem Stock, den man an den Rand steckt. "Es reicht nicht, wenn man sagt, es war ungefähr 100 oder 200 Meter nach dieser Kreuzung oder dem Baum", erläutert Gomaa, denn wenn sich der Jagdpächter gegebenenfalls mit dem Hund auf die Suche nach dem verletzten Tier mache, müsse er die genaue Anfangsstelle kennen.

Dass die Unfallverursacher selbst nach dem Tier suchen und es vielleicht sogar zum Tierarzt bringen, davon rät der Chef des Jagdverbands ab. Wenn das Tier nicht so schwer verletzt sei, zapple und strample es auch entsprechend - schon der Transport wäre fast unmöglich. Für ein Tier, das so schwer verletzt sei, dass es sich ohne Gegenwehr transportieren lasse, könne auch ein Tierarzt nichts mehr tun. Und selbst wenn - was passiere dann mit dem Tier? Sollte ein Tier nur leicht verletzt sein, rennt es laut Gomaa ohnehin in der Regel weg.

Finger weg vom Tier heißt es für die Unfallfahrer auch dann, wenn es schon direkt nach dem Unfall tot ist. Denn ein totes Reh oder einen toten Hasen einfach in den Kofferraum zu packen und mitzunehmen, ist nicht erlaubt, sagt Gomaa: "Das kann den Tatbestand der Wilderei erfüllen."

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