Einen Radfahrer beim Überholen zu bedrängen, ist mitnichten ein Kavaliersdelikt, das hat nun eine Auseinandersetzung im Landkreis Ebersberg gezeigt: Zwei Rentner waren da aneinandergeraten, erst auf der Straße, dann im Gerichtssaal. Der eine soll - mit dem Auto - den anderen - auf dem Rad - derart nah überholt haben, dass es beinahe zu einem Sturz kam. Das Amtsgericht Ebersberg sah darin eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro und verhängte zusätzlich ein zweimonatiges Fahrverbot. Das aber wollte sich der Autofahrer nicht gefallen lassen und ging in Berufung - mit Erfolg: Das Landgericht München II sah in dem Vorfall nur eine Ordnungswidrigkeit und verhängte eine Geldstrafe von 30 Euro.
Verkehr im Landkreis Ebersberg:Zwischen Lenker und Außenspiegel
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Autofahrer und Radler geraten immer wieder aneinander, im wörtlichen wie übertragenen Sinne. Doch wo genau liegen die Reibungspunkte? Und wie ließen sie sich vermeiden?
Von Anja Blum, Ebersberg
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