Landkreis Ebersberg:Tierquäler wird ein Fall für die Staatsanwaltschaft

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Das Vorgehen des Mannes auf dem Video bereite dem Tier unnötig Schmerzen und versetze es in Panik, so das Urteil des Veterinäramts. (Foto: Peta/oh)

Nach der Veröffentlichung eines Videos auf dem ein Landwirt aus dem Kreis Ebersberg eine Kuh mit einem Stock schlägt, werden nun die möglichen Folgen geprüft.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Momentan ist noch unklar, welche Konsequenzen der Landwirt aus dem südlichen Landkreis Ebersberg zu erwarten hat, der von der Tierschutzorganisation Peta wegen Tierquälerei angezeigt wurde. Das Landratsamt müsse das Ergebnis eines möglichen Strafverfahrens abwarten, erläutert Birgitt Huber, die Leiterin des Veterinäramts im Landratsamt. Sollte der Landwirt in diesem Verfahren nicht bestraft werden, könnte das Landratsamt beispielsweise ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängen.

Peta hatte am Montag einen Film veröffentlicht, in dem zu sehen ist, wie ein Mann einem Rind, dessen Augen verbunden sind, mit einem Stock kräftige Schläge auf den Kopf und den Körper verpasst. Das orientierungslose Tier läuft zunächst gegen einen Stadel, verfängt sich dann in einen Busch. Im Veterinäramt findet man für diesen Vorgang deutliche Worte: "Es ist völlig unsinnig und kontraproduktiv, eine sehunfähige Kuh mit Stockschlägen auf den Kopf leiten zu wollen. Eine solche Behandlung fügt dem Tier nur unnötig Schmerzen zu und versetzt es in Panik, wie auf dem Video zu sehen ist", so Huber. Anzumerken sei allerdings, dass es üblich sei, dass Rindern bei der Klauenpflege die Augen verbunden würden, damit sie bei der Behandlung ruhig zu bleiben. Auch sei es "nicht unüblich", Rinder mit einem Stock von A nach B zu treiben.

Bei einer Kontrolle hatten sich Veterinärmediziner bereits am 14. Januar die Tiere des betreffenden Bauers angesehen. Die Rinder hätten dabei, so teilt das Veterinäramt mit, keinen besonders schreckhaften Eindruck gemacht, auch hätten sich keine Anhaltspunkte für Misshandlungen ergeben. Es seien einige Mängel festgestellt worden, die jedoch nicht so schwer wiegen, dass ein Tierhalteverbot - wie es auch Peta gefordert hat - in Frage käme. Dies sei immer "das letzte Mittel", da die Folgen in der Regel existenzvernichtend seien. Zu berücksichtigen sei außerdem, dass der betreffende Stall überwiegend nicht von der Person betreut werde, die auf dem Video die Kuh schlägt.

Nun ist also zunächst die Staatsanwaltschaft am Zug, sie wird ermitteln, ob das Verhalten strafrechtlich relevant ist. Sollte sie diese Frage bejahen, wird sie einen Strafbefehl erlassen oder Anklage erheben. Das Veterinäramt prüft daneben weitere Maßnahme, die in solchen Fällen möglich sind. Dazu gehörten beispielsweise die Auferlegung einer Schulung zum sachgerechten Umgang mit Rindern oder auch unterstützende Beratungsgespräche, so die Leiterin des Veterinäramts.

© SZ vom 06.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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:Peta zeigt Landwirt aus dem Kreis Ebersberg wegen Tierquälerei an

Die Tierschutzorganisation veröffentlicht ein Video. Darin schlägt der Landwirt einem Rind, dessen Augen verbunden sind, mit einem Stock auf den Kopf.

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