Regierung von Oberbayern:Sparkassengebäude Ebersberg: Missbilligung für den Landrat

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Das frühere Kreissparkassengebäude in Ebersberg. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Die Rechtsaufsichtsbehörde sieht beim Kauf des früheren Kreissparkassengebäudes in Ebersberg eine Pflichtverletzung.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Nur ein paar Tage nach den Schulkindern im Landkreis hat auch Landrat Robert Niedergesäß (CSU) so etwas wie ein Zeugnis erhalten - und es ist eher keins, das man stolz vorzeigt. Die Rede ist von einem Schreiben der Regierungspräsidentin von Oberbayern als Leiterin der Rechtsaufsichtsbehörde. Maria Els bescheinigt dem Landrat, beim Kauf des früheren Kreissparkassengebäudes einige Fehler gemacht zu haben, unter anderem seien die Folgekosten des Erwerbs nicht ausreichend untersucht und die Kreisräte nicht umfassend informiert worden. Die Folge: eine offizielle Missbilligung für den Landrat. Eine solche sei "erforderlich, aber auch ausreichend", heißt es in dem Schreiben an den Landrat.

Bestätigt fühlen dürften sich die Grünen im Ebersberger Kreistag. Sie hatten den Landrat wegen seines Handelns beim Kauf des Kreissparkassengebäudes in der Vergangenheit heftig angegriffen, ihm bei einer Sondersitzung im Januar deshalb sogar recht unverblümt den Rücktritt nahegelegt. Die Grünen waren es auch gewesen, die eine Untersuchung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) beantragt hatten, nachdem im Herbst 2018 klar wurde, dass die Sanierungs des Gebäudes, das der Kreis für 12,1 Millionen Euro gekauft hatte, um ein Vielfaches teurer werden würde als zunächst kalkuliert.

Beim Kauf war man davon ausgegangen, dass man das Gebäude für 3,3 Millionen so umbauen und sanieren könnte, dass es als Dependance des räumlich völlig überlasteten Landratsamts dienen könnte. Inzwischen ist klar, dass allein die günstigste Variante mit mindestens 20 Millionen Euro zu Buche schlagen wird, eine Generalsanierung käme auf etwa 43 Millionen Euro. Doch auch den Informationsfluss an den Kreistag hatten die Grünen kritisiert, von "Tricksen, Tarnen, Täuschen" sprachen sie in jener emotionalen Sondersitzung im Januar.

Niedergesäß selbst hatte damals Fehler eingeräumt und den Kreistag um Entschuldigung gebeten. Er war es auch, der nach dem Gutachten des BKPV - das ihm und seiner Verwaltung etliche Versäumnisse nachwies - auch noch eine Prüfung der Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde veranlasst hatte. Er sehe dieser Prüfung "gelassen entgegen", sagte der Landrat.

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Ziel der Untersuchung durch die vorgesetzte Behörde sollte es sein, herauszufinden, ob dem Landrat im Zusammenhang mit dem Sparkassenkauf ein persönliches Fehlverhalten angelastet werden kann. Dies ist tatsächlich der Fall, wie es in dem Schreiben von der Regierungspräsidentin nun dargelegt wird: "Als Leiter der Kreisverwaltung und Vorsitzender des Kreistags beziehungsweise des LSV-Ausschusses ist letztlich der Landrat für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen verantwortlich, so dass eine objektive Pflichtwidrigkeit vorliegt", so Els. "Da Ihnen die rechtlichen Vorgaben bekannt sind oder zumindest bekannt sein müssten, gehen wir auch von einem subjektiven Sorgfaltsverstoß aus." Die Rechtsaufsichtsbehörde teilt die Auffassung des BKPV, "dass zum Zeitpunkt des Kaufs des Sparkassengebäudes die Kosten für den erforderlichen Umbau beziehungsweise die Sanierung des Gebäudes nur unzureichend ermittelt wurden und die nach dem Haushaltsrecht gebotene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht sorgfältig genug erfolgt ist". Kommunalhaushaltsrechtliche Vorgaben seien "nicht hinreichend beachtet" worden, heißt es in dem Schreiben weiter.

Allerdings gibt es auch einige Fakten, die die Rechtsaufsichtsbehörde dem Landrat zugute hält. Zum einen signalisierte der Kreistag im Oktober 2016 bei der Debatte um den Kauf, dass kein Informationsbedürfnis mehr vorhanden sei. Zum anderen hat der Landrat ein Konzept vorgelegt, wie künftig Fehler wie in diesem Fall vermieden werden können. Das beinhaltet eine intensivere Prüfung von Gebäuden vor dem Kauf, eine bessere Information der Kreisräte - diese sollen beispielsweise Sitzungsunterlagen zu nichtöffentlichen Punkten früher erhalten und Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen genehmigen - sowie klarere Regeln für die Beauftragung externer Gutachter.

© SZ vom 11.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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