Amtsgericht Ebersberg:"Und zack! Da hat er ihn mir schon drübergezogen"

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Besen und Lumpen. Oder: Böse und Lumpen. (Foto: Silas Stein/dpa)

Ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg wird wegen Drogenhandels und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Tatwaffe: Ein Besenstiel, der entzwei bricht.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

"Ja dann hau' doch her!" Das waren die letzten Worte des 27-Jährigen, bevor der Besenstiel auf seinen Kopf krachte und dabei in zwei Teile brach. Oder wie es der Mann vor dem Ebersberger Amtsgericht formuliert: "Und zack! Da hat er ihn mir schon drübergezogen." Er, das ist der 22-jährige Angeklagte aus dem südlichen Landkreis, der sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. Damit aber nicht genug: Weil die Polizei wenige Wochen vor diesem Vorfall bereits auffällig verpackte Drogen bei dem Mann gefunden hatte, kam auch noch der Vorwurf des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln obendrauf.

Auf das Drogendelikt stießen die Beamten eher zufällig. Bei einer Razzia im Juli vergangenen Jahres in der Asylbewerberunterkunft, in der der Angeklagte lebt, wurden unter dessen Matratze insgesamt 22 kleine Päckchen mit Marihuana gefunden, "verkaufsfertig abgepackt", wie die Staatsanwältin sagte. Acht weitere dieser Päckchen, in denen jeweils etwa ein Gramm Gras enthalten war, soll er zudem in einem Tabakbeutel bei sich geführt haben. Sein Ziel sei es gewesen, den Stoff gewinnbringend zu veräußern, so der Vorwurf.

Das jedoch bestritt der Angeklagte. "Ich verkaufe das nicht. Das ist für mich selber", sagte er vor Gericht. Doch meinte er damit nur die 22 Päckchen in seinem Schlafzimmer, mit den acht weiteren wollte er nichts zu tun haben. Vorsitzende Richterin Vera Hörauf interessierte sich ohnehin mehr für die auffällige Stückelung der Drogen. "Das ist eher ungewöhnlich", bemerkte sie. Genau in dieser Form habe er den Stoff am Bahnhof in Rosenheim eben gekauft, das Angebot sei günstig gewesen, entgegnete der junge Mann. Mittlerweile spiele das aber ohnehin keine Rolle mehr, denn den Drogen habe er abgeschworen. "Meine Freundin hat gedroht, dass sie sich von mir trennt, wenn ich nicht aufhöre."

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Ohne harte Drogen, dafür mit einem harten Gegenstand, hatte der zweite Vorfall zu tun, wegen dem der 22-Jährige vor Gericht erscheinen musste. Wenige Wochen nach dem Zwischenfall in der Unterkunft war es auf dem hiesigen Dorffest zu einer Auseinandersetzung gekommen, die schließlich in dem Schlag mit besagtem Besenstiel gipfelte. Mit diesem, so die Staatsanwältin, habe der Angeklagte sein Opfer am Kopf getroffen, was eine Platzwunde und entsprechende Schmerzen zur Folge hatte. Strafbar als gefährliche Körperverletzung.

"Ich hatte deswegen meine Hand schon an der Waffe"

"Das entspricht nicht der Wahrheit", gab der junge Mann zu Protokoll. Ja, er habe den Besenstiel in der Hand gehabt, aber nur, um sich damit gegen die Angreifer zu verteidigen. Er selbst sei derjenige gewesen, der geschlagen wurde, so seine Ausführungen. Schlecht für ihn allerdings war, dass es von diesem Vorfall ein Handyvideo gibt, das die ganze Szene festhält. Auf diesem ist nicht nur zu sehen, wie der Angeklagte zuschlägt, sondern es sind auch ein dumpfer Knall und zersplitterndes Holz zu hören.

Dass die Situation durchaus brenzlig war, schilderte ein Polizeibeamter, der an diesem Abend Dienst hatte. "Ich hab' nur einen spitzen Gegenstand gesehen und hatte deswegen meine Hand schon an der Waffe." Schließlich aber habe sich die Lage entspannt. Übrig geblieben sind ein zerbrochener Besenstiel und ein am Kopf blutender Mann. Dieser schilderte den Vorfall vor Gericht wie folgt: Er habe beobachtet, wie der Angeklagte und dessen Kumpels aus dem Festzelt geflogen seien. Nicht erfreut über diesen Umstand, habe er anschließend in seine Richtung gepöbelt und nach seinem Bruder getreten, so der 27-Jährige. Wenig später sei der dann mit dem Besenstiel aufgetaucht und habe ihm nach kurzem Wortwechsel damit auf den Kopf geschlagen. Dass es sich so zugetragen hatte, bestätige vor Gericht schließlich auch noch ein weiterer Zeuge.

Für Richterin Hörauf war deshalb die Sache klar: Sie sprach den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig. Den Besitz der Drogen hatte der 22-jährige Mann ja ohnehin bereits zugegeben. Für die Vorsitzende lag hier aber zudem der Strafbestand des Handeltreibens vor - allerdings nicht gewerbsmäßig, sondern nur vorsätzlich. Dieser Umstand kam dem jungen Mann im Urteil zugute, Hörauf verdonnerte ihn zu zehn Monaten auf Bewährung und 150 Sozialstunden. Glück für den Angeklagten, denn die Strafe hätte durchaus auch höher ausfallen können. Ginge es nach der Staatsanwältin, wäre der Mann für anderthalb Jahre hinter Gitter gewandert.

© SZ vom 04.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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