Mitten in Vaterstetten:Heiliger Lärm? Von wegen!

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Die Kirche St. Peter und Paul in Neufarn steht unter Denkmalschutz. Die von ihr ausgehenden Geräusche nicht. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Wenn die Nachbarn Geräusche machen, kann das zu Verärgerung führen. In Neufarn hat man nun darauf reagiert.

Glosse von Wieland Bögel

Die Fragen, welche Geräusche als Lärm und welcher Lärm als Belästigung einzustufen ist, sind nicht ganz leicht zu beantworten. Die Lautstärke alleine ist kein absolutes Kriterium, die Art des Geräusches auch nicht, das hängt zu sehr von den Vorlieben der Zuhörerschaft ab. Vor bald fünf Jahrzehnten hat sich der Sänger und Liedermacher Fredl Fesl mit dem Thema beschäftigt und ist zu folgender Erkenntnis gelangt: "Wenn oaner nachts recht b'suffa plärrt/Wenns auf am Fest zu lustig werd/Wenn kloane Kinder zu laut lacha/Da kannt ma scho was dageg'n macha." Wogegen man allerdings nichts machen könne, sei kirchliches Glockengeläut, oder, wie es bei Fesl heißt: "Jedoch kann man sich nicht beschwer'n/über den frommen Gotteslärm/In unser'm Staat sind alle gleich/Doch d'Kirch gehört zum Himmelreich." Das mag stimmen - außer man ist in Neufarn.

Dort wird schon seit einiger Zeit an einem Bauvorhaben geplant, konkret geht es darum, aus einem ehemaligen Gewerbehof ein Wohngebiet zu machen. Die entsprechende Bauleitplanung war nun mal wieder Thema im zuständigen Ausschuss, das Verfahren läuft bereits seit etwas mehr als zwei Jahren, was auch an den besonderen Nachbarschaftsverhältnissen liegt. Denn auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich die Kirche St. Peter und Paul. Das vor 154 Jahren in neugotischem Stil erbaute Gotteshaus mit seinem markanten Spitzturm steht unter Denkmalschutz und soll durch das Neubauprojekt nicht beeinträchtigt werden. Umgekehrt, so war es nun im Bauausschuss zu erfahren, gibt es aber auch die Sorge, dass St. Peter und Paul im Neubaugebiet zu Beeinträchtigungen führen könnte.

Es geht natürlich um den Glockenschlag, der in Neufarn tags wie nachts alle 15 Minuten erfolgt. Laut Gemeindeverwaltung gibt es bereits derzeit regelmäßig Beschwerden aus umliegenden Wohngebieten wegen des nächtlichen Viertelstundenschlages. Sollte direkt gegenüber des Kirchenweges ein neues Wohngebiet entstehen, dürften diese klangbedingten Klagen noch zunehmen. Weshalb sich die politische mit der kirchlichen Gemeinde ins Vernehmen gesetzt habe, mit dem Ergebnis, dass zumindest in der Nacht ein wenig weniger gebimmelt werden könnte.

Im Ausschuss wurde dazu prompt von einem Fall für Hubert Aiwanger gewitzelt, wollte der bayerische Wirtschaftsminister doch kürzlich typisch bajuwarische Dorfimpressionen akustischer wie auch olfaktorischer Art unter Schutz stellen. Ob es dazu kommt, und St. Peter und Paul neben einem Denkmalschutz für das Kirchengebäude auch einen für die davon ausgehenden Geräusche erhält, ist ungewiss. Ebenso, ob vielleicht bald Schilder aufgestellt werden müssen, wie man sie aus anderem Zusammenhang kennt: Statt "Firmengelände - hier gilt die Straßenverkehrsordnung", könnte die Aufschrift beispielsweise lauten: "Himmelreich - hier gilt die TA Lärm".

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