Amtsgericht Ebersberg:Angeblicher Scherz kommt teuer

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Ein 74-jähriger Rentner steht in Ebersberg vor Gericht, weil er sich Collagen aus Kinderpornos gebastelt hat. (Foto: Christian Endt)

Ein Familienvater teilt Kinderpornos in einer Facebook Gruppe - als Witz, wie er sagt. Das Gericht findet das wenig lustig.

Von Alexander Karam, Ebersberg

Ein Scherz soll es gewesen sein: Ein Familienvater aus dem südlichen Landkreis ist wegen Verbreitung kinderpornografischen Materials am Dienstag schuldig gesprochen worden. Der 32-Jährige verschickte Mitte 2018 auf Facebook an eine Freundesgruppe ein Video mit kinderpornografischen Inhalten. Auf dieses sei er zuvor in einer anderen Facebookgruppe gestoßen, sagte der Mann vor dem Ebersberger Amtsgericht.

Die besagte Aufnahme zeigt zwei Männer, die sich an einem Kind unter 14 Jahren vergehen. In einer Szene ist ein Schrei zu hören - für das Gericht ein "Schmerzensschrei". Der Angeklagte hingegen interpretierte diesen nicht als einen solchen, bezeichnete ihn gar als "lustig".

Der Angeklagte spricht von "Galgenhumor"

Zu seiner Verteidigung betonte der Angeklagte, in der Freundesgruppe teile man einen gewissen "Galgenhumor". Daher schickten sie sich viele "lustige" Videos zu. Das was der Angeklagte und seine Freunde im Internet so finden: Zum Beispiel wenn Einbrecher aufgrund eines Missgeschicks auf frischer Tat ertappt werden.

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Dass das kinderpornografische Video die Grenzen des Humors offenbar überschritt, sei ihm dann aber schnell bewusst geworden: Nachdem Facebook sein Konto sperrte und den Vorfall meldete stand alsbald der Besuch auf der Polizeiwache an.

Die Staatsanwaltschaft äußerte Zweifel daran, dass das Video weitergeleitet wurde, weil es der Mann als lustig empfand: War es wirklich nur ein geschmackloser Scherz? Oder erfolgte das Weiterleiten aus anderen Motiven?

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Bewährungsstrafe

Nach einer gründlichen Befragung der Staatsanwältin versicherte der Angeklagte, dass so etwas nicht mehr vorkommen werde. Es sei ein unüberlegtes Missgeschick gewesen, welches er jetzt bereue, sagte er. Besonders, da er eine Verantwortung gegenüber seiner Familie zu tragen habe. Die monatlichen Einnahmen unterstützten demnach nicht nur seine Kinder, auch die Eltern erhielten einen regelmäßigen Anteil.

Die Staatsanwaltschaft zeigte für die Tat wenig Verständnis und forderte sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ein Strafmaß, das sich im unteren Bereich des gesetzlich empfohlenen Rahmens befindet: Für die Verbreitung kinderpornografischen Materials sind drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsentzug möglich.

Für den Angeklagten eigentlich ein Grund aufzuatmen. Eine Bewährungsstrafe könnte ihm ermöglichen, seinen Job als Lastwagenfahrer weiterhin auszuüben. Da aber bereits der nächste Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf dem Weg zu ihm ist, könnte die Bewährung hinfällig werden.

"Der Antrag der Staatsanwaltschaft hat seine Berechtigung", sagte die Richterin. Trotzdem sprächen das Geständnis, die Reue und der stattgefundene Denkprozess für den Angeklagten. Auch das bisher einwandfreie Führungszeugnis und dass sich der Vorfall bereits vor vier Jahren ereignete, wirkten strafmildernd.

Daher sei eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 50 Euro und die Übernahme der Gerichtskosten ein angemessenes Strafmaß. "Es ist so angesetzt, dass Sie weiterhin Ihre Familie und Ihre Eltern unterstützen können", urteilte die Richterin. Trotzdem sollte ihm nun deutlich gemacht worden sein, dass er an seinem Humorverständnis arbeiten sollte. Das Urteil nahm der Angeklagte an und zeigte sich verständnisvoll.

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