Energiewende im Landkreis:Prosit unterm Windrad

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Der Blick auf den Ebersberger Forst vom Aussichtsturm in der Kreisstadt. Von hier aus wird man die bis zu fünf geplanten Windräder später einmal sehen können. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Das Landratsamt legt eine Karte mit den derzeit geplanten Standorten der bis zu fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst vor. Diese könnten in der Nähe eines beliebten Biergartens entstehen. Eine endgültige Entscheidung soll noch im laufenden Jahr fallen.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Die Planungen für den Windpark im Ebersberger Forst schreiten voran. Wie das Landratsamt in einer Pressemeldung mitteilt, konzentriert sich der Projektträger mittlerweile auf die östlich liegenden Standorte innerhalb der vom Kreistag freigegebenen Flächen. Konkret sollen die Windräder demnach in einem Bereich nordwestlich vom Forsthaus St. Hubertus mit seinem beliebten Biergarten gebaut werden. Endgültig fix ist diese Planung aber noch nicht, denn die genauen Standorte der bis zu fünf Anlagen werden erst dann feststehen, wenn der Projektträger die Antragstellung vorlegt. Dem Landratsamt zufolge ist dieser Schritt für das laufende Jahr geplant. Derzeit dauern noch die Untersuchungen für die erforderlichen Gutachten zur Vorbereitung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens an.

Schon seit vielen Jahren ist die Errichtung von Windrädern im Ebersberger Forst ein Thema in der Region. Richtig konkret wurden die Gedankenspiele aber erst, als sich der Landkreis 2021 durch einen Bürgerentscheid die Rückendeckung aus der Bevölkerung sicherte. Eine knappe Mehrheit sprach sich damals für den Bau der bis zu fünf Anlagen auf gemeindefreien Waldgebiet aus. An dieser Vereinbarung soll auch weiterhin nicht gerüttelt werden, wie das Landratsamt betont. Die Bayerischen Staatsforsten als Grundstückseigentümer hätten bereits vor längerer Zeit zugesagt, dass die vom Kreistag beschlossenen Kriterien für die Errichtung der Windräder eingehalten und an den Projektträger verpflichtend weitergegeben werden, heißt es von der Behörde.

Diese Vereinbarung mit den Staatsforsten wurde inzwischen final abgestimmt und auch von Landrat Robert Niedergesäß (CSU) unterzeichnet. Sie beinhaltet neben der bereits vertraglich geregelten zahlenmäßigen Begrenzung der Windkraftanlagen auf maximal fünf Stück nun auch die räumlichen Beschränkungen mit Blick auf den 10-H-Abstand sowie die Berücksichtigung der Wasserschutzgebiete, der Wildruhezone und des FFH-Schutzgebiets. Die Vereinbarung enthält außerdem die Regelung, dass die Bereiche auf dem Endmoränenzug südlich der Höhenlinie von 545 Metern über Normalnull für die Bebauung mit Windrädern tabu sind.

"Ein starkes Zeichen", nennt Landrat Niedergesäß die nun vertraglich festgelegten Kriterien. "Damit wird nochmals deutlich, dass auf die Belange der Anwohner rund um den Forst und die besonderen Rahmenbedingungen des Bürgerentscheids Rücksicht genommen wird", so der Chef der Ebersberger Kreisbehörde. Windkraft sei ein wichtiger Baustein für die Energiewende. "Die kann aber nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen", sagt Niedergesäß. Umso wichtiger sei die Akzeptanz der Bevölkerung bei solchen Projekten.

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Der Regionale Planungsverband hält den Ebersberger Forst für den optimalen Standort für Windräder, allerdings hat der Landkreis deren Anzahl dort auf maximal fünf Stück begrenzt. Kritik kommt deshalb nun von den Grünen, die von einer "Scheinausweisung" sprechen.

Von Andreas Junkmann

Weniger Begeisterung für die Windpark-Planungen im Forst kam zuletzt allerdings von der Kreistagsfraktion der Grünen. Hintergrund ist ein Gutachten, das der Regionale Planungsverband München (RPV) für alle seine Mitgliedslandkreise erstellt hat. In diesem sind für jede Region sogenannte Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen - also Flächen, auf denen der Bau entsprechender Anlagen besonders empfohlen wird. Den Experten zufolge könnten im Ebersberger Forst deutlich mehr als die geplanten fünf Windräder entstehen. Wie der Landrat es am Dienstag in einem Pressegespräch ausdrückte "wären Tür und Tor offen für zehn, 20 oder 50 Windräder". Dem entgegen steht jedoch die Vereinbarung zwischen Landkreis und Staatsforsten, wonach die Anzahl der Anlagen auf eben jene fünf Anlagen begrenzt ist. Von einer "Scheinausweisung" sprechen deshalb die Grünen in Bezug auf das RPV-Gutachten.

Die Ökopartei fordert in dem Zusammenhang, dass der Planungsverband auch Vorranggebiete außerhalb des Forstes ausweisen soll, ansonsten ließen die Vorgaben aus dem Wind-an-Land-Gesetz kaum erfüllen. Dieses besagt, dass bis Ende 2027 jede bayerische Region 1,1 Prozent ihrer Fläche für die Errichtung von Windrädern ausweisen muss, Ende 2032 müssen es dann sogar 1,8 Prozent sein. Mit seinen fünf Anlagen im Ebersberger Forst wird der Landkreis Ebersberg diese Marke allerdings nicht erreichen, zumal es bislang überhaupt erst ein Windrad in der Region gibt - jenes in Hamberg bei Bruck. Ein weiteres soll zwar noch heuer zwischen Fürmoosen und Taglaching folgen, doch auch das wird nicht reichen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Landrat Robert Niedergesäß unterstrich im Pressegespräch am Dienstag, dass er die Tatsache, dass die Begrenzung auf fünf Windräder im Ebersberger Staatsforst vertraglich vereinbart sei, bei den Beratungen im Regionalen Planungsverband immer wieder betont habe. Dies habe an den Planungen aber nichts geändert - wohl auch deshalb, weil der Planungsverband an einer zu kleinteiligen Festlegung von Vorranggebieten kein Interesse habe. Dies ändere aber nichts an den Möglichkeiten der Gemeinden, dennoch auch außerhalb dieser Vorranggebiete Windräder ermöglichen könnten, sie müssten nur eben die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Zudem beginne der Planungsprozess für die Vorranggebiete auf politischer Ebene ja erst - hier könnten sich auch noch Änderungen ergeben.

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