Amtsgericht Ebersberg:Frau fährt Laterne an und muss deswegen beinahe ins Gefängnis

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Symbolfoto. (Foto: Stephan Rumpf)

Nach ihrem Missgeschick meldet die 30-Jährige den Vorfall nicht der Polizei - sondern legt sich schlafen.

Aus dem Gericht von Andreas Junkmann, Ebersberg

Wie weit darf man sich von einem Unfallort entfernen, ohne sich strafbar zu machen? Um diese Frage drehte sich nun ein Prozess vor dem Ebersberger Amtsgericht, bei dem für die 30-jährige Angeklagte jedoch deutlich mehr auf dem Spiel stand, als nur das Feilschen um eine juristische Feinheit. Weil sie mit ihrem Auto eine Laterne angefahren und den Schaden nicht umgehend gemeldet hatte, wäre die Frau fast im Gefängnis gelandet.

Der Vorfall an sich war eigentlich keine große Sache und hätte sich über die Versicherung schnell und unkompliziert regeln lassen: Es war ein später Abend im Dezember vergangenen Jahres, als sich die Frau aus dem mittleren Landkreis Ebersberg hinter das Steuer ihres Autos gesetzt hatte, um damit wegzufahren. Weit ist sie allerdings nicht gekommen, denn beim Ausparken rammte sie - aus mangelnder Sorgfalt im Straßenverkehr, wie es in der Anklageschrift hieß - mit ihrem Wagen einen Laternenmast. Dabei krachte die Abdeckung der Lampe zu Boden, am Auto entstanden einige Kratzer. Der Gesamtschaden belief sich auf etwa 2400 Euro. Statt diesen jedoch noch am selben Abend bei der Polizei zu melden, habe sich die Frau vom Unfallort entfernt und sich dadurch strafbar gemacht, so die Staatsanwältin.

Die Angeklagte selbst hatte dagegen eine etwas differenzierte Rechtsauffassung und machte vor Gericht auch gar keinen großen Hehl daraus: "Ich sehe das ein bisschen anders", sagte die Frau, die von Prozessbeginn an recht aufgebracht war. Sie habe den Unfall nicht vertuschen wollen, schließlich wohne sie ja direkt nebenan. Und den Schaden habe sie ohnehin am nächsten Tag bei der Polizei melden wollen. Die Beamten aber kamen der Frau zuvor und standen am nächsten Morgen bei ihr vor der Tür.

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Von Andreas Junkmann

Als Grund, warum sie überhaupt gegen die Laterne gefahren ist, gab die Angeklagte Beziehungsprobleme an. An dem Abend habe sie sich "extrem krass" mit ihrem Freund gestritten, dadurch sei sie etwas durch den Wind gewesen und habe deshalb im Anschluss auch nicht daran gedacht, die Polizei zu rufen. Stattdessen sammelte sie die herumliegenden Teile zusammen, plauderte noch ein wenig mit einem Nachbarn und legte sich dann schlafen. "Für mich ist das keine Straftat", echauffierte sich die Frau, die von ihrem Anwalt und ihrer Bewährungshelferin immer wieder zur Mäßigung ermahnt werden musste.

Richterin Vera Hörauf hingegen versuchte ihr ganz nüchtern die Fakten entgegenzuhalten: Ziel des entsprechenden Gesetzes sei es nun mal, dass man nach einem Unfall vor Ort bleiben müsse, damit festgestellt werden könne, wer den Schaden verursacht habe. Da die Angeklagte sich aber schlafen legte, sei der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eben erfüllt. Das wiederum zweifelte der Verteidiger an, der argumentierte, dass seine Mandantin ja nur wenige Meter vom Ort des Geschehens entfernt wohne - und bekam sogleich eine Belehrung der Staatsanwältin: Es gehe hier nicht um die Frage der Distanz, sondern der Sichtweite. Und diese sei spätestens zu dem Zeitpunkt nicht mehr gegeben gewesen, als die Frau das Haus betreten habe.

Warum die Angeklagte so vehement darauf beharrte, sich hier keinesfalls schuldig gemacht zu haben, machte der Blick in ihr Vorstrafenregister deutlich. Dieses nämlich war so prall gefüllt, dass sie sich eigentlich keine weitere Straftat mehr erlauben konnte. Bisher waren dort vor allem Einträge wegen des Erschleichens von Leistungen notiert, so viele allerdings, dass die 30-Jährige bereits seit mehreren Jahren unter Bewährung steht. Eine erneute Verurteilung wäre schon die vierte innerhalb des Bewährungszeitraums gewesen - und eigentlich ein Grund, nicht mehr nur mit einer Geldstrafe davonzukommen.

Entsprechend erleichtert war die Frau deshalb, als Richterin Hörauf in ihrem Urteil noch ein letztes Mal Milde walten ließ: "So viele Chancen, wie Sie schon hatten, bekommt sonst eigentlich niemand. Ich hab' ehrlich gesagt überlegt, ob ich Sie einsperren soll." Am Ende beließ es die Vorsitzende aber bei einer Geldstrafe von insgesamt 2250 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot.

© SZ vom 18.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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