Tierhaltung:Landkreis wappnet sich gegen Geflügelpest

Das Ebersberger Landratsamt erlässt erneut eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem hoch ansteckenden Virus.

Das Ebersberger Landratsamt erlässt erneut eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest. Das teilt die Behörde in einer Pressemeldung mit. Wer Geflügel wie Hühner, Truthühner, Wachteln, Enten oder Gänse hält, muss demnach wie bereits im Frühjahr besondere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest treffen. Besonders gefährdet seien vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die die strikten Biosicherheitsanforderungen für Großgeflügelbestände noch nicht gelten.

Seit Mitte Oktober 2021 kommt es in Deutschland vermehrt zu Fällen von Hochpathogener Aviärer Influenza. Funde bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land zeigen, dass das aktuelle Geflügelpestgeschehen auch Bayern erreicht hat. Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt.

Die Regelungen der kürzlich in Kraft getretenen Allgemeinverfügung sollen nun verhindern, dass das Virus in Hausgeflügelbestände und Klein- und Hobbyhaltungen eingetragen wird. Derzeit gibt es noch keine Aufstallungspflicht. Dafür wurden verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet, wie das Verbot von Ausstellungen und Märkten und das Verbot Wildvögel wie Wasservögel zu füttern. Letzteres gilt jedoch nicht für Haussperling, Kohlmeisen und Co. Neu erlassen wurde zudem eine Untersuchungspflicht für den "mobilen" Verkauf von Geflügel.

© SZ/sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: