Amtsgericht Ebersberg:Mann besitzt Hunderte von kinderpornografischen Bildern

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Der 55-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. (Foto: Christian Endt)

Ein 55-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg besitzt und verschickt Bilder, auf denen teils schwerer sexueller Missbrauch an Kindern gezeigt wird. Nun steht er dafür vor Gericht.

Von Franziska Langhammer, Ebersberg

Eher unscheinbar wirkte der Mann mit blauer Regenjacke und Kastenbrille, der nun vor dem Amtsgericht Ebersberg auf der Anklagebank saß. Dem 55-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis wurde vorgeworfen, eine Vielzahl an kinder- und jugendpornografischem Bildmaterial besessen und verschickt zu haben. 369 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt sollen auf seinen beiden Smartphones bei einer Hausdurchsuchung sicher gestellt worden sein.

Die Schilderungen der Fotos durch den Staatsanwalt waren teils schwer zu verdauen: So sollen sechs- und siebenjährige Mädchen zu sehen sein, die schwerem sexuellen Missbrauch durch Erwachsene ausgesetzt sind, sowie ein dreijähriges Mädchen.

Der Angeklagte ist im Nachhinein über sich selbst erschrocken

Der Angeklagte war geständig und ließ durch seinen Anwalt verlauten, dass er beim Verschicken der Bilder "etwas alkoholisiert" gewesen sei, außerdem sei seine Freundin nicht da gewesen. "Er mag eigentlich Kinder, aber nicht auf diese Weise", so der Anwalt. Der 55-Jährige sei selbst im Nachhinein über sich erschrocken gewesen. Deswegen habe er auch bereits um einen Therapieplatz bemüht, der jedoch erst an ihn vergeben werden könne, wenn es ein Urteil zu seiner Anklage gibt.

Auf die Nachfrage der Richterin Frances Karn, wie es dazu kam, dass er die Bilder verschickte, sagte der Angeklagte: "Wie soll ich das erklären - das war ein blöder Zustand, wenn man da drin ist, macht man das halt." Ihm sei nun klar, dass das "ein richtiger Schmarrn" gewesen sei. Auch an die Seite, auf der er sich der Bilder bediente, konnte er sich nicht mehr erinnern. Als Karn wissen wollte, warum er denn getrunken habe, erklärte der Beschuldigte: "Weil ich Alkohol gern mag." Mittlerweile würde er tagsüber jedoch nicht mehr trinken, weil ihn die Arbeit davon abhalte. Nur noch abends würde er seine zwei, drei Bier zu sich nehmen.

Relativ milde Strafe für eine schwere Anklage

Grundsätzlich, so der Angeklagte, habe er einige Schicksalsschläge ertragen müssen wie etwa den Tod seiner Frau oder den Suizid seiner Freundin. Zu den gezeigten Kindern habe er keinen persönlichen Kontakt gehabt. Außerdem sei er körperlich stark eingeschränkt durch eine Augenkrankheit. Nicht auf der Anklageschrift, jedoch in den Akten wurde von einem Chatverlauf berichtet, den eine vermeintlich Zwölfjährige mit dem Beschuldigten geführt hatte. Darin habe der 55-Jährige schließlich geschrieben, dass er gerne mit ihr Sex haben würde. Daraufhin sei auch ein Treffen verabredet worden, so die Richterin, zu dem der Beschuldigte jedoch nicht gegangen sei. Es habe sich dann auch herausgestellt, dass ein erwachsener Mann dem Angeklagten geschrieben habe, und kein minderjähriges Mädchen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne mit Blick auf die Geständigkeit und Einsicht des Angeklagten, sowie eine Geldauflage von 5000 Euro. Richterin Frances Karn sagte zwar, die Vielzahl der kinder- und jugendpornografischen Schriften gehe zu Lasten des 55-jährigen Mannes. Weil er jedoch bisher keine Vorstrafen habe und sich geständig und einsichtig zeigte, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus: elf Monate auf Bewährung und eine Geldauflage von 500 Euro, die an den Kinderschutzbund gezahlt werden müssen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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