Flüchtlinge im Landkreis Ebersberg:"Als wären es Schwerverbrecher"

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Familie Halim ist vor den Taliban aus Kabul geflohen. Weil sie bereits in Polen einen Asylantrag gestellt haben, sollen sie nun abgeschoben werden. (Foto: privat)

Ein Flüchtlingshelfer schlägt Alarm, als eine von ihm betreute afghanische Familie unangekündigt abgeschoben werden soll.

Von Alexandra Leuthner, Pliening

Es muss ein Schock gewesen sein für Bibi Hawa Shuja Halim, als am Mittwochfrüh ein Polizist und vier Zivilbeamte vor ihrer Tür in Landsham standen, um sie und ihre Familie abzuholen. Nur weil der Ehemann der 35-Jährigen just zu dem Zeitpunkt außer Haus war, durften sie noch bleiben, wo sie waren und seit Anfang Mai untergebracht sind.

Dass ihr Aufenthalt in einer vom Landratsamt gestellten Wohnung nur ein vorläufiger ist, wusste das Ehepaar. Ihr Asylantrag war vom Bundesamt für Flüchtlinge (BAMF) Anfang des Jahres abgelehnt worden, weil sie zuvor bereits einen mittlerweile bewilligten Antrag in Polen gestellt hatten. Allerdings sei die Familie, wie ihr Betreuer Konrad Weinstock mitteilt, davon ausgegangen, dass ihre Abschiebung bis zum 30. September ausgesetzt sei. Für den 29. September habe der Familienvater noch einen Termin für eine Vorladung bei der zuständigen Amtsstelle gehabt. Sowohl die Halims wie auch ihre Betreuer hätten immer auf eine längerfristige Aussetzung gehofft, wegen der großen Anzahl an ukrainischen Flüchtlingen in Polen, so Weinstock, ehemals Vorsitzender des inzwischen aufgelösten Plieninger Helferkreises.

Die Familie muss in ihrer alten Heimat Vergeltung durch die Taliban befürchten

Nun aber war es das unangekündigte Auftreten der Beamten und dessen Zeitpunkt, der die Familie schockiert habe, und Weinstock veranlasst hat, sich an die Zeitung zu wenden. "Als wären es Schwerverbrecher, die in letzter Minute versuchen, auszubüchsen", schreibt er.

Grund genug für ihren Asylantrag hatte die Familie wohl gehabt. Abdul Alim Halim, studierter Mathematiker, sei Mitarbeiter im afghanischen Innenministerium gewesen, so der Betreuer, und habe Vergeltungsmaßnahmen der Taliban befürchten müssen. Ein Flug in einer Militärmaschine nach Usbekistan, die Weiterreise nach Polen, der Aufenthalt in einem Transitbereich ohne Schlaf und ausreichende Verpflegung folgten auf die Entscheidung zur Flucht, all das mit vier minderjährigen Kindern, der Angst im Rücken und dem Bewusstsein, die Heimat verloren zu haben. Auf dem Weg lag Polen, wo die Eltern einen Asylantrag unterschrieben, ohne zu wissen, welches in polnischer Sprache verfasste Formular sie da unterzeichneten. Weder auf Englisch noch in ihrer Landessprache seien sie über den Inhalt der Papiere aufgeklärt worden, erzählten sie Weinstock, als sie endlich in Deutschland angekommen waren. Der Asylantrag in Polen war ohne ihr Wissen zwischenzeitlich anerkannt worden.

Die Familie sei bereits Anfang des Jahres zur Ausreise aufgefordert worden, teilt die Regierung von Oberbayern auf Nachfrage mit, ihr für den Fall der nicht fristgerechten Ausreise die Abschiebung nach Polen angedroht worden. Eine Aussetzung habe es nie gegeben, Familie Halim verfüge aktuell über eine Duldung mit auflösender Bedingung, die mit Bekanntgabe des Abschiebungs- oder Ausreisetermins erlösche und für sie keinen Anspruch darauf beinhalte, bis zum zeitlichen Ablauf der Duldungsbescheinigung im Bundesgebiet bleiben zu dürfen. Als vollziehende Ausländerbehörde sei die Bezirksregierung an die Entscheidungen des BAMF gebunden. Nach den Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes dürften Abschiebungen nicht angekündigt werden.

Im Schreiben der Behörde ist nachzulesen, dass das Vorgehen dem geltenden Recht entspreche

Was nichts an der "menschlichen Tragödie" ändert, die Weinstock beklagt. Die Halims hätten sich integriert gefühlt und geglaubt, in Landsham eine neue Heimat gefunden zu haben. Von allen Seiten sei Hilfe gekommen, Extra-Deutschunterricht organisiert worden, sogar der Bürgermeister habe sich eingesetzt, um einem der Buben ein Mountainbike zu ersteigern. Nun hätten die Kinder einfach aus der vertrauten Umgebung herausgerissen werden sollen, "weg von selbstgebastelten Spielsachen, Malbüchern und Teddybären".

Im Schreiben der Behörde ist nachzulesen, dass das Vorgehen den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Aufgrund der aktuellen Lage seien Abschiebungen in die Ukraine zwar derzeit ausgesetzt, Abschiebungen nach Polen aber nach wie vor möglich.

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