Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) drohen München mit weiteren Gerichtsverfahren, wenn der Stadtrat wie angekündigt an diesem Mittwoch die nächste Stufe des Dieselfahrverbots außer Kraft setzt. Dieses sollte von 1. Oktober 2023 an gelten und auch Dieselfahrzeugen mit der Euronorm 5 Fahrten auf und innerhalb des Mittleren Rings untersagen. Die Stadt will dieses erweiterte Verbot wegen der sich konstant verbessernden Stickstoffdioxid-Werte an den Brennpunkten Landshuter Allee und Tegernseer Landstraße jedoch nicht umsetzen.
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Das Dieselfahrverbot war als Vergleich zwischen der Stadt München und den beiden Verbänden ausgehandelt worden, die vor Gericht auf saubere Luft geklagt hatten. Dafür wurden die Gerichtsverfahren nicht weiter verfolgt. An den beiden Hauptrouten wurde und wird aktuell die erlaubte Grenze von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel noch nicht eingehalten.
Die Verbände wollen deshalb die Aussetzung des Verbots trotz besserer Werte nicht hinnehmen. "Wir werden alle rechtlichen Mittel gegen die einseitige Aufkündigung des Vergleichs für saubere Luft prüfen", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.
Die Stadt will die zweite Stufe des Dieselfahrverbots nicht umsetzen, weil einem Gutachten zufolge im kommenden Jahr der Grenzwert überall eingehalten wird. Ein entsprechendes Papier des Umweltreferats liegt vor. Für DUH und VCD wird die Stadt trotzdem vertragsbrüchig. Ein mögliches Aussetzen der zweiten Stufe sei nämlich geregelt: Ein Gutachten müsse dafür schon für das Jahr 2023 das Einhalten des Grenzwerts prognostizieren.