Nötigung:Widerspruch nach "Reichsbürger"-Art

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Fantasiedokumente wie dieser Reisepass kursieren häufig unter den selbst ernannten Reichsbürgern. (Foto: Patrick Seeger/dpa)

Als dem Angeklagten die Pfändung droht, fordert er vom Gerichtsvollzieher Belege, dass er rechtmäßig im Auftrag eines souveränen Staates handelt - und droht mit Forderungen über 700 000 Euro. Der Fall endet vor dem Amtsgericht.

Von Gregor Schiegl, Dachau

Für die Mitarbeiter von Behörden können Leute aus der sogenannten Reichsbürgerszene ziemlich unangenehm sein. Für sie existiert die Bundesrepublik Deutschland nicht, deren Gesetze erkennen sie nicht an, sie wähnen sich sogar im Recht, wenn sie sich gegen Beamten dieses "Scheinstaats" zur Wehr setzen. Dabei hat es schon mehrfach Tote gegeben, "Reichsbürger" sind keine harmlosen Spinner. Am Mittwoch musste sich ein 48-jähriger Frührentner aus einem kleinen Ort im Dachauer Hinterland wegen versuchter Nötigung vor dem Dachauer Amtsgericht verantworten. Mit einem für "Reichsbürger" typischen Drohbrief hatte er versucht, einen Gerichtsvollzieher daran zu hindern, eine Pfändung bei ihm vorzunehmen.

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