KZ-Gedenkstätte: Zoff um Audioguides:Unharmonischer Ausklang

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Ein Unternehmer geht davon aus, Audioguides für die KZ-Gedenkstätte zu liefern - und investiert Geld. Doch dann wurde der Vertrag gekündigt. Der Hersteller ist nur vor Gericht gezogen.

Andreas Salch

Als am 1. Mai 2009 das neue Besucherzentrum der KZ-Gedenkstätte mit einem großen Festakt eingeweiht wurde, kamen etwa 600 Gäste aus dem In- und Ausland. Ministerpräsident Horst Seehofer war Hauptredner. Nicht auszudenken, wenn bei der Feier, die das Bayerische Fernsehen live übertrug, die elektronischen Museumsführer - Audioguides - nicht funktioniert hätten.

Die Audioguides an der KZ-Gedenkstätte sind sehr gefragt. (Archivbild von 2005) (Foto: DAH)

Doch technisch gesehen lief an jenem Tag alles prima, sagt Rechtsanwalt Daniel Heintl. Umso mehr rätsele sein Mandant Ron Singer, Geschäftsführer der Firma soundgarden audioguidance GmbH darüber, warum die Stiftung Bayerische Gedenkstätten nur wenige Wochen später, nämlich am 29. Juni 2009, aus dem 2002 geschlossen Vertrag mit ihm ausgestiegen ist. Singers Unternehmen hatte für die KZ-Gedenkstätte die Audioguides geliefert.

Zudem hatte das Münchner Unternehmen zum Teil auch den Ticketverkauf für das Besucherzentrum übernommen, das jährlich von rund 800.000 Menschen besucht wird. Mit der Vertragskündigung war jedoch mit beidem Schluss. Im Besucherzentrum sind inzwischen Audioguides eines unterfränkischen Unternehmens in Gebrauch. Singer verklagte daraufhin die Stiftung Bayerische Gedenkstätten auf Schadenersatz. Mittlerweile beschäftigt sich das Oberlandesgericht München mit dem Fall. In erster Instanz war die Klage abgewiesen worden.

Singer soll durch den Vertragsausstieg der Stiftung, die Träger der KZ-Gedenkstätte ist, ein Schaden von 240.000 Euro entstanden sein. Weil er davon ausgegangen sei, dass er auch in Zukunft für die KZ-Gedenkstätte Audioguides liefern werde, habe er bereits 2008 erhebliche Investitionen getätigt. Unter anderem in neue, viel handlicher Geräte. Diese seien dann auch am Tag der Eröffnung des neuen Besucherzentrums neben den alten Audioguides benutzt worden.

Ausschlaggebend für Singer, dass die Stiftung weiterhin auf ihn setzen werde, war unter anderem eine E-Mail, in der ihm der Träger der KZ-Gedenkstätte dies in Aussicht gestellt haben soll. Rechtsanwalt Michael Zoebisch, einer der Vertreter der Stiftung, bestreitet dies jedoch vehement. Ob die fragliche E-Mail vom Februar 2009 ausreicht, um Schadenersatzforderungen geltend machen zu können, scheint nach dem Verlauf der Verhandlung am Mittwoch fraglich. "Wir brauchen belastbar Anhaltspunkte", so das Gericht.

An die Adresse der Anwälte der Stiftung Bayerische Gedenkstätten gerichtete, stellte der Vorsitzende Richter aber auch fest, dass die Vertragsverhandlungen mit soundgarden audioguidance "suboptimal" gelaufen seien. Dass Unternehmen habe durchaus den Eindruck gewinnen können, dass die Zusammenarbeit fortgeführt werde. Dass die Stiftung "mit Null" aus dem Rechtsstreit rauskommen werde, halter er für ausgeschlossen, sagte der Senatsvorsitzende zu deren Anwälten. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 21.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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