Klinikum Dachau:Nach Operation im Wachkoma

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Nach einer Hüftoperation am Dachauer Klinikum ist eine 74-jährige Patientin nun ein Pflegefall. Vor dem Landgericht München II verteidigt sich der Arzt.

Andreas Salch

Die Amper Kliniken AG sollen einer Rentnerin, die seit über zwei Jahren im Wachkoma liegt, 200 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Bei der 74-Jährigen war Ende Januar 2010 das linke künstliche Hüftgelenk ausgetauscht worden. Nach der OP ist die aus Aichach stammende Frau nicht mehr aus dem Koma erwacht. Sie ist seither ein Pflegefall. Die 74-Jährige befindet sich in einem Dämmerschlaf und muss 24 Stunden am Tag betreut werden. Da sie keine Nahrung zu sich nehmen kann, wird sie künstlich ernährt. Vor dem Landgericht München II wird die Frau durch ihren Sohn vertreten.

Amper Klinikum Dachau. (Foto: Niels P. Jörgensen)

Der Anwalt der Rentnerin, Benedikt Jansen aus Kempten, wirft den Ärzten der Abteilung für Unfallchirurgie und Orthopädie der Amper Kliniken vor, sie hätten seine Mandantin nicht genau über die Gefahren der Hüft-Operation aufgeklärt. Darüber hinaus sollen bei dem Eingriff eine Arterie sowie eine Vene der 74-Jährigen zerrissen worden sein. Ob letzteres zutrifft, wird das Gericht womöglich von einem Gutachter prüfen lassen. In der Verhandlung am Dienstag hörten die Richter zunächst den Arzt, der das Aufklärungsgespräch vor der OP mit der Rentnerin führte. Bei dem Gespräch habe er auf alle möglichen Komplikationen hingewiesen, versicherte der Mediziner. Dazu zählten unter anderem Nervenschädigungen, allergische Reaktionen, Weichteilschäden, Infektionen und Blutungen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob die Patientin auch über die Folgen aufgeklärt worden sei, die Komplikationen mit sich brächten, antwortete der Arzt: "Ich kläre immer bis zum Tode auf. Hierüber sind die Patienten häufig erschreckt." Beim Austausch eines Hüftgelenks handle es sich immerhin um einen großen Eingriff. Ob die Rentnerin auch darüber informiert wurde, dass sie ins Wachkoma fallen könnte, wusste der Arzt nicht mehr. Den Termin zur Verkündung einer Entscheidung setzte das Gericht auf Mitte August fest.

© SZ vom 04.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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