Landkreis Dachau:S-Bahn-Gemeinden bleiben im Verdichtungsraum

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Der FW-Landtagsabgeordnete Benno Zierer hat sich den Fragen des Kreisjugendrings gestellt. (Foto: Marco Einfeldt)

Hebertshausen, Vierkirchen und Röhrmoos gelten im Landesentwicklungsprogramm nun doch nicht als "ländlicher Raum".

Die Gemeinden Hebertshausen, Röhrmoos und Vierkirchen gehören weiterhin zum Verdichtungsraum München. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Benno Zierer (Freie Wähler) hervor. Laut Zierer, der als Abgeordneter auch den Landkreis Dachau betreut, wurde der Zuschnitt des Verdichtungsraums im aktuellen Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms noch einmal geändert. "Dank einer sogenannten Beharrungsregel bleibt der Verdichtungsraum München unverändert", heißt es in der Mitteilung. Die Kommunen könnten weiterhin eine Ballungsraumzulage gewähren und hätten Zugang zu bestimmten staatlichen Förderprogrammen.

Ein früherer Entwurf des LEP hatte im Landkreis für Unmut gesorgt. Demnach wären nur Dachau und Karlsfeld als Ballungsraum rund um München eingestuft worden, die S-Bahn-Gemeinden Hebertshausen, Röhrmoos und Vierkirchen wären außen vor gewesen. Sie hätten nur mehr als "allgemeiner ländlicher Raum" gelten sollen. Die Bürgermeister der Gemeinden hatten den LEP-Entwurf mit heftigen Worten kritisiert.

"Eine pragmatische und gute Lösung"

Hebertshausens Zweiter Bürgermeister Martin Gasteiger und die Vorstandschaft des Freien Bürgerblocks (fBB) hatten sich nach der Vorstellung des LEP-Entwurfs an Zierer gewandt und auf die negativen Folgen für die Kommunen hingewiesen. Besondere Sorge bereitete Gasteiger, dass dadurch die Möglichkeit entfallen wäre, eine Ballungsraumzulage zum Beispiel für Personal in der Kindertagesbetreuung zu gewähren. "Die hohen Lebenshaltungskosten machen schließlich nicht an der Grenze eines Verdichtungsraums halt", so Gasteiger.

Maßgeblich für die Einteilung der Gebietskategorien sind statistische Kriterien im Bezug auf Einwohner- und Beschäftigtendichte, Siedlungs-und Verkehrsflächenanteil sowie Entwicklung der Siedlungs-und Verkehrsflächen zwischen 2014 und 2020. Hebertshausen erfüllte die Kriterien nicht, Röhrmoos nur eines davon. Vierkirchen hätte wie gefordert zwei Kriterien erfüllt, wäre durch den Wegfall von Hebertshausen und Röhrmoos allerdings vom Verdichtungsraum isoliert gewesen und dadurch ebenfalls aus dieser Kategorie gefallen.

Petershausen bleibt außen vor

Er habe daraufhin bei Wirtschaftsminister und FW-Chef Hubert Aiwanger interveniert und und um eine "vertiefte Prüfung" gebeten, so Zierer. Jetzt habe Wirtschaftsministerium "eine pragmatische und gute Lösung" gefunden. Im aktuellen LEP-Entwurf heißt es nun: "Um den in den letzten Jahren gewachsenen interkommunalen Verflechtungen Rechnung zu tragen, wird eine sogenannte Beharrensregelung eingeführt. Diese führt im Ergebnis dazu, dass alle Gemeinden, die bereits 2013 einem Verdichtungsraum beziehungsweise einem ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen zugeordnet waren, in dieser Gebietskategorie verbleiben."

Während sich Hebertshausen, Röhrmoos und Vierkirchen über die Korrektur des LEP-Entwurfes freuen können, wird Petershausen nach wie vor nicht dem Verdichtungsraum München zugerechnet. Auch die Kommune im nördlichen Landkreis hatte sich mit den anderen Gemeinden entlang des S-Bahn-Astes zusammengetan und eine Aufnahme in den Ballungsraum gefordert. Ohne Erfolg.

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