Landgericht München:Kinderporno-Täter muss ins Gefängnis

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Vor Gericht räumt der 54-Jährige die Taten aus der Anklageschrift vollumfänglich ein. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Das Landgericht München II verurteilt den 54-Jährigen aus dem Landkreis Dachau zu einer Freiheitsstrafe von über fünf Jahren und einem Wertersatz von rund 85 000 Euro. Seine verbotenen Foto- und Videodateien ließ er sich mit Bitcoins bezahlen.

Von Anna Schwarz, Dachau/München

In einem Prozess um Kinderpornografie hat das Landgericht München II einen 54-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Dachau am Dienstag zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt, außerdem muss er einen Wertersatz von rund 85 000 Euro für seine kriminellen Taten zahlen.

Angeklagt war der 54-Jährige wegen des "gewerbsmäßigen Verbreitens kinderpornografischer Inhalte und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte". Seit seiner Festnahme vor rund einem Jahr sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in Haft. Prozessauftakt war Anfang März, damals räumte er alle Vorwürfe aus der Anklageschrift ein. Wie die Deutsche Presseagentur berichtete, sagte der Angeklagte: "Es ist mir sehr, sehr peinlich." Ihm sei klar, dass er etwas "unglaublich Schlechtes getan" habe. "Ich habe durch meine Taten diesen Menschen noch mal wehgetan."

Bei einer Durchsuchung wurden 480 000 kinderpornografische Inhalte gefunden

Laut Landgericht hatte der Angeklagte zwischen Januar 2021 und Februar 2023 insgesamt 1,5 Terabyte kinder- und jugendpornografische Inhalte, also etwa 300 000 Foto- oder Videodateien, auf eine Online-Plattform gestellt. Diese Dateien wurden fast vier Millionen Mal von anderen Nutzern zahlungspflichtig heruntergeladen. Der Angeklagte bekam eine Provision, wenn die Nutzer mit der Plattform einen Mitgliedsvertrag abschlossen, der auf seine angebotenen kriminellen Inhalte zurückzuführen war. Insgesamt erzielte der Angeklagte dadurch im Tatzeitraum fast 85 000 Euro.

Aufgeflogen ist der Fall, weil ein US-amerikanischer Provider ein von dem Angeklagten hochgeladenes Foto an die amerikanische "Organisation National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC) gemeldet hatte. Sie gab den Verdachtshinweis an das Bundeskriminalamt weiter.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden rund 480 000 kinderpornografische Inhalte bei dem Angeklagten festgestellt, schreibt das Landgericht in einer Pressemitteilung. Im Verhandlungssaal erzählt der 54-Jährige, dass er nach der Trennung von seiner Frau Anfang vor rund 20 Jahren begonnen habe, online pornografische Inhalte zu konsumieren. Wegen einer Nervenerkrankung lebe er sehr zurückgezogen, sei auf die problematischen Inhalte gestoßen und habe festgestellt, dass damit recht einfach Geld zu verdienen sei.

Anonymisierte Zahlung erfolgte in Bitcoins

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Francisco Sauter Orengo, dass der 54-Jährige für seine verbotenen Pornoinhalte über Jahre hinweg ein "professionelles Vermarktungssystem inklusive Werbung in einschlägigen Foren" aufgebaut hatte, die anonymisierte Zahlung erfolgte in Bitcoins. Zulasten des Angeklagten sah das Gericht außerdem die große Menge des kinderpornografischen Materials, die Höhe der generierten Gelder und die Dauer des Verbreitens.

Positiv gewertet wurde, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte und sich im Ermittlungsverfahren kooperativ zeigte, indem er zahlreiche Passwörter herausgab. Zudem wurden sämtliche technische Geräte, die er für die Taten benutzte, dauerhaft beschlagnahmt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft können noch Revision am Bundesgerichtshof einlegen.

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