Betrachte man den Einzelfall, dann würde man, so Christine Gibbons, "wahrscheinlich feststellen, dass kein Interessenkonflikt besteht". Allerdings, und auch das betonte die Richterin der siebten Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in der fortgesetzten mündlichen Verhandlung, lege die aktuelle Gesetzeslage eine "abstrakt-generelle Betrachtungsweise" nahe - und dann bestehe bei jemandem, der wie der Kläger Peter Gampenrieder für eine Versicherung arbeite, zumindest ganz theoretisch die Möglichkeit eines Interessenkonflikts, wenn dieser gleichzeitig Verbandsrat beim Zweckverband der Sparkasse Dachau sein wolle.
Bayerisches Verwaltungsgericht:Abstrakte Gefahr
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Peter Gampenrieder will nicht hinnehmen, dass er als Rückversicherer nicht als Verbandsrat im Zweckverband der Sparkasse Dachau sitzen können soll. Ein noch ausstehendes Urteil könnte "bayernweit Furore machen", meint sein Anwalt.
Von Jacqueline Lang, München/Dachau
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