Zivilgericht:Autofahrer verklagt Freistaat

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Der Vorfall ereignete sich in der Isar-Amperwerke-Straße. An der Stelle wurde ein Baum gefällt. (Foto: Toni Heigl)

Der Ast eines Baumes auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei Dachau kracht bei einem Sturm angeblich auf die Motorhaube eines geparkten Fahrzeugs. Der Halter des Wagens fordert jetzt Schadensersatz vom Land Bayern. Doch dessen Anwälte winken ab.

Von Andreas Salch, Dachau/München

Daran, dass er am 28. August 2021 seine damalige Freundin in der Isar-Amperwerke-Straße in Dachau besuchte, erinnert einen Monteur aus dem Landkreis Landsberg am Lech bis heute eine Beule in der Motorhaube seines VW Caddy. Der heute 49-Jährige hatte am Nachmittag jenes Tages seinen Wagen auf einem ausgewiesenen Parkplatz am Gelände der Bereitschaftspolizei in Dachau abgestellt. Es war ziemlich windig, aber nicht stürmisch. Als er gut zwei Stunden später wieder nach Hause fahren wollte, stellte er fest, dass in der Motorhaube eine Beule war, etwa sechs bis sieben Zentimeter im Durchmesser. Auf der Straße sollen zum Teil armdicke Äste gelegen haben, die bei dem windigen Wetter allem Anschein nach von den Bäumen auf dem Areal der Bereitschaftspolizei abgebrochen waren. Für den Monteur war klar, dass die Beule von einem der Äste herrührte.

Der 49-Jährige meldete den Vorfall der Polizei. Ein Beamter soll ihm gesagt haben, er solle die Sache seiner Versicherung melden, der Schaden werde beglichen. Doch dazu kam es nicht. Die Versicherung beschied dem Monteur, dass sie Schäden wie an seinem Auto erst ab Sturmstärke acht bezahle. Doch so heftig blies der Wind am Tag des Unfalls nicht. Also verklagte der Monteur den Freistaat Bayern auf Schadensersatz in Höhe von 1135 Euro wegen einer sogenannten Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München II. Doch in der Verhandlung an diesem Dienstag winkten die Anwälte des Freistaats ab. Eine Übernahme von zumindest zehn Prozent der Schadenssumme, wie die Vorsitzende Richterin vorschlug, kam für sie ebenso wenig in Frage wie ein Vergleich mit der Klagepartei.

Es handle sich "definitiv um einen Schaden, der von oben kam"

Die gegnerischen Anwälte gingen stattdessen in die Offensive und argumentierten, dass der Baum, von dem der Ast abgebrochen und auf die Motorhaube gefallen sein soll, nicht morsch war. Außerdem behaupteten sie, dass der Pkw des Klägers einen "Vorschaden" in der Motorhaube gehabt haben könnte. Und wenn tatsächlich ein Ast von einem der Bäume auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei auf das Auto des Klägers gefallen sei, treffe diesen ein "Mitverschulden". Schließlich hätte dieser seinen Wagen bei dem windigen Wetter ja nicht ausgerechnet unter einem Baum parken müssen. Und nicht zuletzt gebe es keinen Zeugen, der gesehen habe, wie ein abgebrochener Ast auf die Motorhaube knallte.

Der Monteur wiederum sagte, ein Kfz-Mechaniker habe ihm versichert, dass die Beule in der Motorhaube nicht von einem Stein herrühren könne. Es handle sich "definitiv um einen Schaden, der von oben kam", habe man ihm erklärt. Da die Fronten in dem Streit verhärtet sind, wird die Richterin nun einen Sachverständigen beauftragen, der klären soll, ob die sechs bis sieben Zentimeter im Durchmesser große Beule von einem Ast stammt oder nicht. Die Kosten für das Gutachten, so die Richterin, werden sich wohl auf drei- bis viertausend Euro summieren.

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