Amtsgericht Dachau:Zoff auf der Party

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Ein Streit auf einer Geburtstagsparty eskaliert - ein Schüler zertrümmert einem 24-Jährigen die Stirnhöhlen. Der Fall landet vor dem Amtsgericht Dachau.

Gregor Schiegl

Keiner hatte gedacht, dass die Geburtstagsparty eines Dachauer Mädchens im Januar 2010 so übel ausgehen würde. Ein Gast erlitt eine Prellung an der Schulter, ein anderer eine Platzwunde am Kinn, außerdem wurde ihm die Stirnhöhle zertrümmert, so dass er operiert werden musste und vier Tage im Krankenhaus verbrachte. Die Ärzte haben dem jungen Mann zwei Stahlplatten eingezogen.

Eine Schlägerei bei einer Geburtstagsfeier landet vor dem Amtsgericht Dachau. (Foto: dpa)

Am Mittwoch arbeitete das Amtsgericht Dachau die Vorfälle der Feier juristisch auf. Die Gastgeberin und ein halbes Dutzend Freunde verfolgten die dreistündige Verhandlung von der Zuschauerbank aus mit. Die Angeklagten sind ein 22-jähriger Schüler, der das Abi auf dem zweiten Bildungsweg nachholt, und ein 20-jähriger Koch.

Der Koch ist auf der Geburtstagsfete eingeladen, aber er hat an diesem Tag Spätschicht und kommt erst sehr spät. Es ist schon weit nach Mitternacht, als er auf der Feier eintrifft. Unglücklicherweise bringt er drei Mädchen mit. Auf eines von ihnen ist die Gastgeberin sehr schlecht zu sprechen wegen einer Beziehungsgeschichte. Schnell fallen unschöne Worte. Schlampe, Hure, solche Sachen. Der Koch mischt sich ein. Ein Wort gibt das andere, der Streit eskaliert.

Einem 19-jährigen Metzger, der ihn rausschmeißen will, haut er auf der Straße eine Schneeschaufel gegen die Schulter. Alle gegen einen - das habe er einfach "unfair" gefunden. "Da hab' ich ihm eine drübergebrettert." Der Metzger ist robust gebaut und nimmt die Attacke gelassen. Man habe sich ausgesprochen, der Koch habe sich bei ihm entschuldigt. "Für mich ist die Sache erledigt."

Der andere Angeklagte wurde von den Begleiterinnen des Kochs nach dem Streit zur Party beordert; er sollte sie alle abholen und nach Hause fahren. Als der damals 22-Jährige eintraf, war die Gruppe, die er abholen sollte, nicht komplett. Also wartete er, so schildert er es. Und blieb - obwohl ihn der Cousin der Gastgeberin, ein 24-jähriger Bäcker, mehrfach aufforderte, endlich zu verschwinden.

"Ich habe ihn gefragt, was er hier macht", schildert der Cousin die Vorgänge im Zeugenstand. Dann sei der 22-Jährige auf ihn "zugesprungen und hat mir eine Kopfnuss verpasst". Als er anschließend hart am Kinn getroffen worden sei, sei er zu Boden gegangen.

Er erlitt eine Platzwunde, die er tags darauf nähen ließ. Außerdem war seine Stirnpartie stark angeschwollen.Wie schwer er verletzt wurde, wusste er zunächst selbst nicht. Erst eine Computertomographie ergab Tage später, dass Teile der Stirnhöhle zu Bruch gegangen waren.

Seinen Angriff rechtfertigt der Angeklagte als vermeintliche Notwehr: Der Bäcker habe ihn bedrängt und sei "Gesicht an Gesicht" an ihn herangetreten. Dann habe er gesehen, wie er "gezuckt" habe. "Es kann sein, dass ich überreagiert habe", sagt der Mann, "aber für mich sah es so aus, als ob er mir gleich eine Flasche ins Gesicht schlägt."

Obwohl die Zeugen der Verteidigung exakt die gleiche Geschichte auftischen, schenkt Richter Daniel Dorner ihnen wenig Glauben und wird auch ein bisschen ungehalten; es gibt zu viele Ungereimheiten.

Dorner folgt dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilt den Schüler zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 10 Euro. Der mehrfach vorbestrafte Koch, der zur Tatzeit noch nicht 21 war, wird nach Jugendstrafrecht verurteilt: Er muss 400 Euro an den Verein der Jugendgerichtshilfe "Brücke e.V." zahlen und ein Seminar zur Gewaltprävention besuchen.

© SZ vom 24.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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