Bundestagswahl:Stadt verbietet Parteiveranstaltungen in Schulen

  • Während des Unterrichts ist politische Werbung längst verboten, außerhalb können Schulräume und städtische Sporthallen jedoch gemietet werden - nur von politischen Parteien jetzt nicht mehr.
  • Damit soll verhindert werden, dass an Schulen verfassungsfeindliche Inhalte propagiert werden.

Politische Parteien dürfen künftig keine Räume mehr in Münchner Schulen oder städtischen Sporthallen für Veranstaltungen mieten. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch entschieden.

Mit dem Verbot wollen die Kommunalpolitiker vermeiden, "dass Schulen als Orte für Veranstaltungen genutzt werden, in denen Positionen thematisiert, öffentlich diskutiert und verbreitet werden, die im Kontext von verfassungsfeindlichen Zielen beziehungsweise von Hetze gegen Minderheiten und Religionsgemeinschaften stehen", wie es in der Begründung heißt.

"Unsere Schulanlagen und Sporthallen dürfen hierfür keine Plattform bieten", sagt Stadtschulrätin Beatrix Zurek (SPD). In den Jahren 2014 bis 2016 hätten nur zwei parteipolitische Veranstaltungen in Schulen stattgefunden. Das Bildungsreferat, das für alle öffentlichen Schulgebäude als Sachaufwandsträger zuständig ist, rechnet aber damit, dass vor allem in Hinblick auf die Bundestagswahl 2017 und die Landtagswahl 2018 in der Stadtverwaltung die Zahl der Anträge zugenommen hätte.

Während des Unterrichts ist politische Werbung schon längst verboten. Außerhalb der Schulstunden können Räume gegen ein Entgelt von sogenannten schulfremden Nutzern gemietet werden. Parteien und Wählergruppierungen sind nun ausgeschlossen, Angebote der Erwachsenenbildung zum Beispiel wird es aber weiterhin geben.

© SZ vom 26.01.2017 / mest - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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