Altostraße in Aubing:Tempo 30 auf einer Hauptachse

In der für Aubings Durchgangsverkehr bedeutsamen Altostraße gilt künftig zwischen Abzweigung Gilchinger Straße und Bahnunterführung Tempo 30. Die Anordnung erfolgt nicht nur probeweise für ein Jahr, wie vom Bezirksausschuss Aubing-Lochhausen-Langwied als Kompromisslösung einstimmig gefordert, sondern soll dauerhaft bestehen. Das Mobilitätsreferat sieht die Geschwindigkeitsbeschränkung angesichts der besonderen Situation in Aubings denkmalgeschütztem Dorfkern als "geboten" an.

An Altaubings Ortsdurchfahrtsstraße liegen viele Geschäfte des täglichen Bedarfs, dazu ist die Strecke eng, kurvenreich und beinhaltet eine fünfädrige Kreuzung. Bislang hieß es von Behördenseite stets, Hauptverkehrsachsen würden nicht zu Tempo-30-Straßen erklärt. In der Altostraße geht es laut der Verkehrsbehörde aber um eine "Verstetigung des Verkehrsflusses". Denn abschnittsweise gilt dort bereits Tempo 30. Ein Sonderfall.

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