Tierschutz:Schlachthof muss 653 Schweine verbrennen

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  • Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Schweine vor und nach der Schlachtung untersucht werden.
  • In München wurden die Tiere getötet, obwohl die zuständige Ärztin krank war.
  • Nun ermitteln Behörden wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht.

653 Schweine sind auf dem Münchner Schlachthof offenbar umsonst gestorben. Bei einer Schlachtung am Donnerstag der vergangenen Woche habe beim Großteil der Tiere einer der beiden vorgeschriebenen Tierärzte gefehlt, räumte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) am Donnerstag ein.

Die getöteten Tiere mussten deswegen nach der Schlachtung verbrannt werden, wie das KVR mitteilte. Nun ermitteln die Behörden wegen massiver Verstöße gegen das Tierschutzrecht, gegen das Fleischhygienerecht sowie wegen des versuchten Inverkehrbringens von Schweinefleisch ohne vorgeschriebene amtliche Schlachttieruntersuchung.

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Bei der Schlachtung von Schweinen zum menschlichen Verzehr muss es zwei Untersuchungen geben: einmal des Tieres davor und dann des Fleisches danach. In München wird dies laut KVR grundsätzlich durch mindestens zwei amtliche Tierärzte getan, auch wenn vom Gesetz nur vorgeschrieben sei, dass ein Veterinär während der gesamten Schlachtung anwesend sein muss. Am 10. Januar erkrankte laut KVR die für die Schlachttieruntersuchung zuständige Tierärztin kurzfristig, sie trat ihren Dienst frühmorgens nicht an, dennoch wurde mit der Schlachtung begonnen, was die Behörde erst drei Stunden später erfuhr.

Von einem "Wahnsinn", spricht Katrin Habenschaden, die Fraktionschefin der Rathaus-Grünen. "Hunderte Tiere mussten die Qualen von Aufzucht und Transport auf sich nehmen und wurden nach der Schlachtung einfach verbrannt." Habenschaden hat einen Antrag im Stadtrat gestellt, der zur Aufklärung des Falls beitragen soll. Ihre Befürchtung: "Wenn fast den ganzen Tag über ohne Aufsicht eines Amtstierarztes geschlachtet werden konnte, so wäre es nicht ausgeschlossen, dass sich ein solcher Fall wiederholt."

Das Kreisverwaltungsreferat, zu dem das Veterinäramt gehört, teilte mit, dass ein solcher Vorfall noch nie vorgekommen sei. "Bei einem vergleichbaren Ereignis am 23. März 2018, bei dem sich die amtliche Tierärztin verspätete, wartete der Schlachtbetrieb wie vorgeschrieben mit dem Schlachtbeginn bis zum Eintreffen der amtlichen Tierärztin", hieß es vom KVR. Die Schweineschlachtung München GmbH bedauert laut der Mitteilung den Vorfall und will prüfen, wie es dazu kommen konnte.

Anmerkung: Vorübergehend wurde ein Foto zu dieser Meldung gezeigt, das lediglich ein Symbolbild war, mit dem aktuellen Fall aber nichts zu tun hatte. Um Verwechslungsgefahr auszuräumen wurde das Bild entfernt.

© SZ vom 18.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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