Aktuelles Lexikon:Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Straftatbestand, für den sich Björn Höcke derzeit vor Gericht verantworten muss.

Von Wolfgang Janisch

Derzeit muss sich Björn Höcke, der Thüringer AfD-Chef, vor Gericht wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verantworten. Geregelt ist das in Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs. Das ist, wenn man so will, vornehmlich eine Vorschrift gegen die Wiederbelebung des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte. Symbole wie das Hakenkreuz sind verboten, außerdem Nazi-Parolen wie "Sieg Heil", "Meine Ehre heißt Treue" oder eben - das wird Höcke vorgeworfen - "Alles für Deutschland". Gleiches gilt etwa für das Horst-Wessel-Lied. Die Höchststrafe liegt bei immerhin drei Jahren. Natürlich gibt es Ausnahmen, für Wissenschaft, Kunst, politische Aufklärung oder eben für die Presseberichterstattung sind die Parolen und Symbole erlaubt. Geschützt werden soll durch dieses Verbot der demokratische Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 klargestellt, dass damit bereits der Anschein verfassungsfeindlicher Bestrebungen vermieden werden solle: "Die Norm verbannt somit die entsprechenden Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens und errichtet so ein kommunikatives Tabu."

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